Beruf und Multiple Sklerose

Wie gehe ich mit meiner MS-Erkrankung am Arbeitsplatz um?

Dies ist ein sehr komplexes Thema, das häufig einer individuellen Beratung bedarf. Eine generelle Mitteilungspflicht bezüglich der MS-Erkrankung an den Arbeitgeber besteht nicht. Häufig kann es aber sinnvoll oder notwendig sein, sich mitzuteilen, wenn beispielsweise Probleme bei der Bewältigung der Arbeit auftreten oder durch die Erkrankung gar eine Gefährdung der eigenen oder anderer Personen besteht. Entschließt man sich, seine Erkrankung dem Arbeitgeber oder den Kollegen mitzuteilen, sind die Reaktionen nur schwer kalkulierbar. Häufig hat dies eine Verunsicherung zur Folge, in einzelnen Fällen auch offene Ablehnung. Auf der anderen Seite besteht aber auch die Möglichkeit, dass man Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung seines beruflichen Alltags erhält. Bei Bewerbungen muß man sich den Fragen des Arbeitgebers stellen. Fragen zu einem Schwerbehindertenausweis muss man wahrheitsgemäß beantworten. Fragen nach Krankheiten sind nur zulässig, soweit sie sich auf Krankheiten beziehen, die die berufliche Tätigkeit beeinträchtigen.

Was kann ich tun, wenn ich Probleme in meinem Beruf habe?

Es gibt eine ganze Reihe von Leistungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Dies können beispielsweise sein Ausstattung mit technischen Arbeitshilfen, Finanzierung von Umbauten am Arbeitsplatz, Leistungen für Arbeitsassistenz, Leistungen an Arbeitgeber, aber auch Leistungen zur Finanzierung eines eigenen Fahrzeuges, wenn dies benötigt wird, um die Arbeitsstelle zu erreichen oder Beihilfen zur Schaffung einer behindertengerechten Wohnung. Weitere Informationen hierzu erteilen die Leistungsträger, wie Arbeitsämter, Rentenversicherungsträger und Integrationsämter. Die durch das neu geschaffene Sozialgesetzbuch IX eingeführten Servicestellen koordinieren die Angebote der einzelnen Träger.

Letzte Änderung: 05.12.2017