Zahlreiche Effekte können auf dem Pferderücken gleichzeitig eintreten: Der Tonus normalisiert sich, die gesamte Rumpfmuskulatur kräftigt sich, die Becken-, Hüft- und Lendenmuskulatur wird aktiviert, die Koordination von Rumpf- und Beinmuskulatur verbessert sich und die Wahrnehmung wird geschult.
Gehfähige MS-Erkrankte, die eine Hippotherapie gemacht haben, berichten von einer schnelleren Ganggeschwindigkeit und einer erhöhten Ausdauerleistung im Alltag. Auch Spastik, insbesondere des Rumpfes sowie der Beine, bessert sich unter der Hippotherapie deutlich. Im Verlauf der Therapie verringern sich zudem häufig bestehende Schmerzen. Vor allem MS-Erkrankte, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, profitieren in hohem Maße von einer Hippotherapie. Das funktionelle, gangtypische Rumpftraining stabilisiert jene Muskulatur, die auch die Funktion der Arme stärkt – ein wichtiger Aspekt für Rollstuhlfahrer, die im Alltag eine gute Rumpf-, Schultergürtel- und Armfunktion benötigen.
Die Bewegung draußen in der Natur stärkt zusätzlich die Psyche. Gerade für Schwerbetroffene ist es eine Wohltat, von oben auf dem Pferderücken – statt unten im Rollstuhl – den Wechsel der Jahreszeiten zu erleben sowie Farben und Gerüche der Natur aufzunehmen. Auch der Kontakt zum Tier, das Streicheln und Füttern am Ende der Therapie, die Wärme und die weiche Beschaffenheit des Fells tragen zum Wohlbefinden bei. Und nicht zuletzt stärkt die Hippotherapie das Selbstvertrauen: „Ich schaffe etwas, das mir niemand zugetraut hätte: hoch zu Ross durch die Landschaft zu ‚reiten’!“
Wichtig zu wissen: Die Hippotherapie ersetzt keine Physio- oder Ergotherapie, sondern sie ist ein Baustein in einem komplexen Behandlungsprogramm. Therapeuten und Ärzte sollten miteinander kommunizieren, um zum Beispiel Medikamente und deren Dosierungen anzupassen, wenn die Hippotherapie Spastizität oder Schmerz vermindert. Und: Die Kosten für eine Hippotherapie müssen Sie derzeit noch selber tragen, sie werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Das ist jedoch im Einzelfall zu prüfen.
Letzte Änderung: 27.11.2017