Bei der Zuzahlung zu Krankenkassenleistungen durch Heimbewohner mit Taschengeldbezug kam es im ablaufenden Jahr zu Problemen, da zu Jahresbeginn der volle Zuzahlungsbetrag zu leisten war, und dadurch das Taschengeld oft zu einem wesentlichen Teil aufgebraucht wurde. Um dies zu verhindern, wurde nun beschlossen, dass die Sozialhilfeträger den Heimbewohnern ein Darlehen gewähren, und die Zuzahlung am Jahresanfang an die Krankenkassen überweisen.
Heimbewohner sind damit vollständig von der Zuzahlung befreit. Zur Rückzahlung des Darlehens wird vom Sozialhilfeträger monatlich ein Betrag vom Taschengeld einbehalten. Um sicherzugehen, dass die Regelung auch wirklich mit Beginn des Jahres 2005 umgesetzt wird, sollten sich Heimbewohner an ihre Krankenkasse und den zuständigen Sozialhilfeträger wenden. Ein entsprechendes Musterschreiben kann bei Jürgen Heller im AMSEL-Landesverband, Tel. 0711/69786-12 angefordert werden.
Redaktion: AMSEL e.V., 07.12.2004