Nach §9 des Sozialgesetzbuches 9 (SGB) hat ein Antragsteller auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ein Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf alle Fragen, die zur Konkretisierung dieser Leistungen von Bedeutung sind. Dies soll die Selbstbestimmung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen stärken.
Den Wunsch richtig kommunizieren
Seit 2001 ist dieses Recht gesetzlich verankert. Doch oft mangelt es an geeigneter Kommunikation zwischen Rehaträger und Patienten. Mögliche Auswahlkriterien, die den Wünschen der Rehabilitanden im Sinne der Selbstbestimmung angepasst werden können, sind zum Beispiel:
- Medizin: Spezialisierte Ausrichtung / Therapieschwerpunkte
- Individualität der Behandlung des Rehabilitanden (kleine Therapiegruppen, andere Erkrankungen, die mitbehandelt werden sollen)
- Mitbestimmungsrecht des Rehabilitanden bezüglich des Therapieplans
- Therapieangebote der Klinik
- Nachsorgeangebot
Merkmale der Einrichtung und Ausstattung der Klinik (z.B. Schwimmbad, Fitnessräume), Unterbringung in Einzel- bzw. Doppelzimmern, Lage / Ort der Klinik, Freundlichkeit des Personals, Möglichkeit der Mitnahme des (Ehe-) Partners
Wunsch bedeutet nicht automatisch Erfüllung
Angemessene Wünsche sollen berücksichtigt werden, auch das ist gesetzlich geregelt. Die Frage der Angemessenheit beinhaltet allerdings auch die Prüfung der wirtschaftlichen Angemessenheit. Das Wunsch- und Wahlrecht gilt also nicht uneingeschränkt, sondern ist inhaltlich begrenzt.
So schreibt Prof. Dr. med. Peter Flachenecker, Leiter des Rehazentrums Quellenhof in Bad Wildbad 2017 im Expertenchat "Sie haben nach SGB 9, § 9 ein Wunsch- und Wahlrecht, das allerdings oftmals mit Verweis auf die Fahrtkosten verweigert wird. Sie können aber darauf bestehen und Ihr Recht einklagen."
Wichtig bei der Wahl der Klinik sollte auf jeden Fall sein:
- die Spezialisierung auf genau Ihre Erkrankung
- langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet
- fortlaufende Zertifizierungen und Qualitätsprüfungen
- Lage, Service und Ausstattung, die Ihren Wünschen entsprechen
Haben Sie sich für eine bestimmte Klinik entschieden, dann können Sie einen Antrag auf Ihr Wunsch-Rehazentrum ausfüllen und Ihrem Reha-Antrag beilegen oder auch nachreichen beim zuständigen Kostenträger (i.d.R. die Deutsche Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse). - Mehr Informationen beim Beratungsteam der AMSEL, Tel. 0711-69786-30, E-Mail: beratungsteam[at]amsel.de
Erklärfilme zum Thema:
- MS und Rehabilitation: Wieder stark für den Alltag
- MS und Recht: Tipps zu Antragstellung, Widerspruch, Klage
Auf Multiple Sklerose spezialisierte Rehabilitationskliniken in Baden-Württemberg
Quelle: AMSEL Expertenchat vom 16.05.2017, Together 02/2012.
Redaktion: AMSEL e.V., 10.09.2018