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Verbindliche Regeln für den Tysabri-Einsatz

21.04.09 - Das Bundesministerium hat den Richtlinien des GBA zur Verordnung und Anwendung von Natalizumab bei Multipler Sklerose zugestimmt. Seit 10. April gelten diese.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hatte im Oktober 2008 Richtlinien zur Verordnung und Anwendung von Natalizumab (Tysabri) bei MS erlassen (wir haben berichtet). Eine Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit fiel nun positiv aus. Damit sind die Richtlinien verbindlich. Dies betrifft vor allem die verschreibenden Ärzte.

Neben wirtschaftlichen Faktoren umfassen die Richtlinien vor allem medizinische Belange wie die Voraussetzungen der Patienten, aber auch die des Arztes. Tysabri ist aufs Jahr betrachtet rund 50 % teurer als andere MS-Therapien.

Bisher hatte es noch keine Therapiehinweise des GBA zu Natalizumab gegeben, nur Empfehlungen der DMSG-Konsensusgruppe. Mit Aufnahme in die Arzneimittelrichtlinien sind die Therapiehinweise des GBA rechtsverbindlich und von allen Beteiligten, insbesondere den behandelnden Ärzten zu beachten. Dies war vorher nicht der Fall.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 09.04.09

Redaktion: AMSEL e.V., 21.04.2009