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Update: Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung beendet

Aktuelle Tipps aus der AMSEL-Rechtsberatung: Immer wieder taucht in der täglichen Arbeit des Beratungsteams die Frage auf, wie sich Ansteckungen bei Arztbesuchen vermeiden lassen. - Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung ist ausgelaufen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zuletzt seine Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 31. März 2023 verlängert. Seit dem 1. April 2023 gibt es diese Möglichkeit nun nicht mehr.

Gerade in Arztpraxen verbringt man eine gewisse Zeit mit anderen, möglicherweise infizierten Patienten auf engem Raum.

Weiterhin gilt die Regel-Nutzung einer Videosprechstunde, sofern keine körperliche Untersuchung nötig ist (abhängig vom Krankheitsbild). Sie ist allerdings nicht überall vorhanden.

Arztbesuche weiter wahrnehmen

Speziell chronisch Kranke, die ohnehin häufig Ärzte aufsuchen müssen, wie zum Beispiel Menschen mit Multipler Sklerose, können auch ohne telefonische Krankschreibung ihr Ansteckungsrisiko minimieren. Etwa, indem sie beim Arztbesuch weiterhin eine Maske tragen.

Keinesfalls sollten Haus- und Facharzt-Besuche vermieden werden. Das AMSEL-Beratungsteam hat einige Tipps, wie sich das Ansteckungsrisiko dennoch gering halten lässt:

(Längeren) Aufenthalt in Wartezimmern vermeiden?

  • Fragen Sie bei Ihrem Arzt nach, ob er Ihnen einen Termin außerhalb von Stoßzeiten geben kann.
  • Bei gutem Wetter gibt es eventuell auch die Möglichkeit, draußen zu warten, um so Kontakte in den Praxisräumen zu meiden.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob und welche individuellen Möglichkeiten es sonst noch gibt, wenn Sie Bedenken wegen einer Ansteckung haben. Beispielsweise, ob es eine Möglichkeit gibt, die Krankschreibung über einen längeren Zeitraum auszustellen, um so einen zweiten Arztbesuch zu vermeiden.

Quelle: Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, 17.11.2022.

Redaktion: AMSEL e.V., 28.04.2023