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Umbau geplant, um Barrieren zu reduzieren?

Anträge für einen KfW-Investitionszuschuss 455-B sind wieder möglich. Diese Zuschüsse sind begrenzt. Also besser bald beantragen und bares Geld sparen.

Gerade in den eigenen vier Wänden ist Selbständigkeit ein hohes Gut. Das wissen vor allem Menschen, die durch ihre Multiple Sklerose eingeschränkt sind. Und selbst, wenn man sein Zuhause genau so leibt, wie es ist: An- und Umbauten können einem den barrierrefreien Zugang ermöglichen und sicherer gestalten.

Seit 8. April 2026 stellt die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) wieder Zuschüsse zur Reduzierung von Barrieren an Haus und Wohnung bereit. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn- und Sanitärräumen, zur Schaffung von Bewegungsflächen sowie zur Installation von Unterstützungs- oder Assistenzsystemen. Die Höhe des Zuschusses hängt von den förderfähigen Kosten und den förderfähigen Maßnahmen ab. Der max. Zuschussbetrag liegt bei 2.500 Euro bzw. 6.250 Euro (letzteres für Umbauten zum Standard "Altersgerechtes Haus"). 

  • 10 % bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten werden übernommen.
  • Wird eine Rampe zum Eingang gebaut, die insgesamt 5.000 Euro kostet, können zum Beispiel 500 Euro davon durch die KfW bezuschusst werden.
  • Gefördert werden alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren wollen.
  • Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Anträge rechtzeitig stellen

Sollten MS-Betroffene Umbaumaßnahmen im Jahr 2026 planen, sollten sie hier baldmöglichst einen Antrag stellen, da die Fördermittel begrenzt sind (das heißt, wenn das Gesamtbudget verbraucht ist, gibt es vorerst keine Förderung von der KfW mehr). Anträge können nur gestellt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn, jedoch der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Es empfiehlt sich, vorher Kontakt mit der KfW aufzunehmen. 

Die Förderungen gelten für Eigentümer wie für Mieter. Mieter benötigen für bauliche Veränderungen, auch für barrierefreie Umbauten, die Zustimmung ihres Vermieters. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter abzuschließen.

Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen für eine Förderung sowie Kontakte finden Sie auf den Seiten der KfW

Wichtig: Maßnahmen, die bereits über die soziale Pflegeversicherung bzw. private Pflege-Pflichtversicherung gefördert werden, sind nicht förderfähig, es sei denn, dass es sich inhaltlich um eine andere Maßnahme handelt. Zwei parallele Förderungen für einen barrierefreien Umbau sind also nicht möglich. Wohl aber kann man parallel zum Beispiel den Umbau zum barrierefreien Bad mit einem Zuschuss der Pflegeversicherung finanzieren, eine Rampe zu Terrasse oder Eingang von der KfW-Bank bezuschussen lassen.

Quelle: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau, abgerufen am 24.04.2026.

Redaktion: AMSEL e.V., 24.04.2026