Heimbewohner, die Leistungen des Sozialsamtes erhalten und Anspruch auf ein monatliches Taschengeld haben, müssen zukünftig mit weniger Geld auskommen. Dies gilt zumindest für Personen, die seit dem 1. Januar 2005 neu in einem Heim aufgenommen werden. Für diejenigen, die bereits davor in einem Heim lebten, gelten weiterhin die alten Regelungen.
Hintergrund ist die Reform des Bundessozialhilfegesetzes, das seit dem 1. Januar 2005 in das Sozialgesetzbuch XII überführt wurde. Seitdem stehen jedem Heimbewohner 89,70 Euro Taschengeld zu. Dies entspricht in etwa der bisherigen Höhe. Allerdings konnten Heimbewohner, die über eigenes Einkommen verfügten, in der Vergangenheit davon einen Teil behalten. Dies waren je nach Einkommenshöhe bis zu 44 Euro im Monat. Diese Möglichkeit fällt nun weg. Zukünftig erhalten alle Heimbewohner das gleiche Taschengeld, unabhängig davon, ob sie über eigenes Einkommen verfügen oder nicht. Weitere Informationen hierzu gibt es bei juergen.helleramsel-dmsgde.
Redaktion: AMSEL e.V., 21.02.2005