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Service zum Betreuungsrecht

11.10.05 - Seit 1. Juli gilt ein neues Betreuungsrecht. Das BMJ bietet eine kostenlose Broschüre dazu an.

Das Betreuungsecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird. Beim Bundesministerium der Justiz – BMJ - kann man nun kostenlos eine Broschüre des zum 1. Juli 2005 aktualisierten Betreuungsrechtes anfordern.

Zudem bietet das BMJ auf seiner Homepage die Möglichkeit, die Broschüre sowie Vordrucke zur Versorgungsvollmacht und Betreuungsverfügung downzuloaden. Die Vordrucke können direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Weitere Infos auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz.

Redaktion: AMSEL e.V., 11.10.2005