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Reha-Verordnungen werden einfacher

Ab 1. Juli 2022 erhalten Patientinnen und Patienten leichter Zugang zu einer geriatrischen Rehabilitation. Auch der Zugang zu einer Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt wird bei bestimmten Krankheitsbildern erleichtert.

So der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 16. Dezember 2021. Verordnen Vertragsärzte den Versicherten ab 70 Jahren eine geriatrische Reha, prüfen die Krankenkassen nicht mehr, ob die Maßnahme medizinisch erforderlich ist. Der Arzt prüft selbst anhand festgelegter Kriterien und erforderlichen Tests den Rehabilitationsbedarf und dokumentiert diesen auf dem Verordnungsvordruck.

Aufgrund der Neuerungen wurde das Reha-Formular (Muster 61) angepasst. Die Krankenkasse prüft dann nur noch leistungsrechtliche Voraussetzungen. In Einzelfällen kann auch Menschen ab 60 Jahren eine geriatrische Rehabilitation verordnet werden.

Geriatrische Reha: Alternative für manche Ältere mit MS

Die Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die Krankenkassen entfällt, wenn:

  • ein erhöhtes Lebensalter besteht: 70 Jahre und älter und
  • mindestens eine rehabilitationsbegründende Funktionsdiagnose sowie
  • mindestens zwei geriatrietypische Diagnosen vorliegen.

Geriatrietypische Diagnosen sind zum Beispiel chronische Schmerzen, Harninkontinenz, Immobilität (Angewiesensein auf Krankenstuhl, Bettlägerigkeit), Sturzneigung, Schwindel und Taumel, Sensibilitätsstörungen der Haut, Sehstörungen, kognitive Störungen, depressive Episoden, Angststörungen, etc.

Die Ärzte und Krankenkassen geben Auskunft, bei welchen medizinischen Diagnosen mit Funktionseinschränkungen im Bereich der Mobilität, Kognition, Schmerz, Herz-/Lungenfunktion, etc.) eine geriatrische Rehabilitation in Frage kommt.

Die geriatrische Rehabilitation kann für ältere Menschen mit Multipler Sklerose im Einzelfall eine Alternative zur neurologischen Rehabilitation sein. AMSEL e.V. begrüßt daher diese Entwicklung. Weitere Erleichterungen v.a. beim Zugang zu einer neurologischen Rehabilitation wären jedoch erforderlich. Der Weg zu einer neurologischen Rehabilitation ist für viele MS-Betroffen häufig beschwerlich und mit erheblichen Wartezeiten verbunden.

Prüfung bei Anschlussrehabilitation kann entfallen

Oft ist eine Reha im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt geplant. Sofern bei Patientinnen und Patienten bereits vor einer stationären Behandlung erhebliche funktionale Einschränkungen bestehen und der Krankenhausaufenthalt mit schweren Verläufen und/ oder Komplikationen einhergeht, überprüfen die Krankenkassen künftig nicht mehr, ob eine Anschlussrehabilitation medizinisch erforderlich ist.

Mögliche Fallkonstellationen sind z.B. Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems, Krebserkrankungen, Behandlungen des Bewegungsapparats und der Atmungsorgane sowie neurologische Erkrankungen, also auch eine Multiple Sklerose.  Dies gilt auch für die geriatrische Anschlussrehabilitation.

Versicherte müssen in allen Fällen die allgemeinen Voraussetzungen für eine Rehabilitation erfüllen: Rehabilitationsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit und Feststellung möglicher Rehabilitationsziele sowie eine positive Rehabilitationsprognose.

Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung, 23.12.2021; Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses, 30.06.2022.

Redaktion: AMSEL e.V., 22.08.2022