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Preis für MS-Medikament Fampyra neu festgelegt

Die Preisfestlegung zwischen Kassen und Hersteller gibt den verordnenden Ärzten mehr Sicherheit. Und eröffnet mehr Patienten mit Multipler Sklerose die Möglichkeit, ihre Gehstrecke medikamentös zu verlängern.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und das Unternehmen Biogen Idec haben sich auf einen Erstattungsbetrag für das Medikament Fampyra / Fampridin geeinigt. Die Verhandlungen nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) waren notwendig geworden, da bei der für alle neuen Medikamente erforderlichen Nutzenbewertung ein Zusatznutzen zur Vergleichstherapie (in diesem Fall die Krankengymnastik) nicht nachgewiesen wurde.

Fampyra ist zur Verbesserung der Gehfähigkeit bei MS-Patienten der Schweregrade EDSS 4-7 zugelassen. Wegen der hohen Kosten des Medikaments und des nicht nachgewiesenen Zusatznutzens waren viele Ärzte verunsichert und legten die Verordnung von Fampyra bis zum Abschluss der Preisverhandlungen erst mal auf Eis. Nach Festlegung des Erstattungsbetrages haben nun die verordnenden Ärzte die Sicherheit, dass sie Fampyra sowohl in Kombination mit, als auch ohne Krankengymnastik verschreiben können.

Die Preisregelung gilt rückwirkend ab 1. September 2012. Der rückwirkende Erstattungsbetragsausgleich wird direkt zwischen den Krankenkassen und Biogen Idec abgewickelt.

Autor: He
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von GKV-Spitzenverband und Biogen Idec GmbH

Redaktion: AMSEL e.V., 13.03.2013