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Per­sönli­ches Budget ab 1. Januar 2008

24.10.07 - Diesen Rechtsanspruch haben für Menschen mit Behinderung ab kommendem Jahr. Tatsächlich kommt er wohl nur einer kleinen Gruppe entgegen.

Als "wichtigen Meilenstein beim Paradigmenwechsel weg von der Fürsorge hin zur Selbstbe­stimmung und gleichberechtigten Teilhabe für Menschen mit Behinderung" bezeichnete Staatssekretär Dieter Hillebrand die neue Regelung. Er als Beauftragter der Landes­regierung für die Belange behinderter Menschen, sowie die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, informierten am 22. Oktober 2007 im Behindertenheim Rappertshofen Reutlingen über das Persönliche Bud­get als neuer Leistungsform ab dem 1. Januar 2008.

Selbstbestimmung und Teilhabe

Hillebrand hob hervor, dass das Persönliche Budget einen wichtigen Meilenstein beim Paradigmenwechsel weg von der Fürsorge hin zur Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinde­rung darstellt. "Mit dieser neuen Leistungsform haben wir ein zukunftsweisendes Instrument, um den individuell unterschiedlichen Möglichkeiten, Wünschen und Bedürfnissen behinderter Menschen stärker als bei der reinen Sach- und Dienstleistung Rechnung zu tragen. Wenn von Beginn des nächsten Jahres an Menschen mit Behinderung einen Rechtsan­spruch auf ein Persönliches Budget haben, ist dies für mich ein sichtbares Zeichen einer gleichberechtigten und selbstbestimmten gesellschaftlichen Teilhabe. Für Leistungsträ­ger, Leistungs­empfänger und Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige und Betreuer ist dies mit einer Neuorientierung verbunden. Ich appelliere daher an alle Be­teiligten, bestehende Vor­behalte gegen diese neue Leistungsform abzubauen, die Chancen und Potenziale zu erkennen und zu nutzen sowie im Zweifel dem Wunsch- und Wahlrecht den Vorrang einzuräumen", sagte Dieter Hillebrand.

Und er betonte, dass für ihn die konsequente Orientierung aller Maßnahmen der Rehabilita­tion und Teilhabe für behinderte Menschen sich an den Zielen nach mehr Selbstbestim­mung und Eigenverantwortung messen lassen müsse. "Die heutige Informationsveran­staltung zeigt aber auch, dass die Bewilligung und Umsetzung von Leistungen in der Form des Persönlichen Budgets nicht schlagartig von heute auf morgen erfolgt, sondern einen Lernprozess für alle darstellt. Das Persönliche Budget wird sich nachhaltig auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung auswirken. Man muss aber auch kein Prophet sein, um weit reichende Veränderungen für den Markt an Angeboten und Dienstleistungen zu sehen", so der Staatssekretär.

Für die gewachsenen Strukturen der Hilfeangebote würden sich Effekte durch das Ent­stehen neuer Anbieter, einer verstärkten Orientierung in den ambulanten Bereich und einer engeren Koopera­tion der Leistungsträger ergeben. Dies gelte insbesondere auch dann, wenn ein Persön­liches Budget trägerübergreifend als so genannte Komplexleistung erbracht würde. Beteiligt sein könnten hierbei unter andern die Träger der Eingliederungs- und Jugend­hilfe, die gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzliche Rentenversicherung oder die gesetzli­chen Unfallversicherungen.

Vom Heim in die eigene Wohnung

"Doch wie wirkt sich ein Persönliches Budget ganz konkret auf die Lebenssituation von behinderten Menschen aus? Über lange Jahre hinweg war die Lebens- und Wohnsitua­tion von Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen durch eine mehr oder weniger dichte Betreuung in einer stationären Wohnform geprägt. Das Persönliche Budget kann hier Brücken von der stationären Hilfe hin zum Leben in einer eigenen Wohnung bauen", zeigte sich der Staatssekretär überzeugt. Als gelungenes Beispiel für den Weg ins eigene Leben schilderte er den Fall eines geistig behinderten Menschen, der bis zu seinem 30. Lebensjahr in einem Heim lebte. Ausgestattet mit einem persönlichen Budget wohnt er seit nun mehr über drei Jahren im eigenen Appartement. Eine begleitende Assistenz steht ihm dabei elf Stunden im Monat mit Rat und Tat zur Seite. Nach eigenen Angaben komme er in der eigenen Wohnung gut zurecht und nehme auch mehr am gesellschaft­lichen Leben teil.

Das Persönliche Budget besitze das Potenzial für einen Zugewinn an persönlicher Le­bensführung, Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Daher erhoffe er sich von der heutigen Informationsveranstaltung für alle Beteiligten "Mut zu mehr Persönlichem Budget". "Tragen Sie alle Ihren Teil dazu bei, dass das Persönliche Budget zum Erfolgsmodell wird", forderte Hillebrand auf.

Voraussetzungen

Wirklich profitieren können vom Persönlichen Budget nur Personen, die Sozialleistungen zur Teilhabe bekommen (Pflegeleistungen, Krankenhausleistungen, Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben, Hilfen zur Frühförderung behinderter Kinder). Es eignet sich in besonderem Maße für den Umzug vom Heim in betreutes Wohnen, ist jedoch verbunden mit einem erhöhten bürokratischen Aufwand und womöglich der Einnahme (und Verantwortung) einer Arbeitgeberposition gegenüber pflegendem Personal. Mit diesen Bedingungen mag es zusammenhängen, dass bisher in ganz Baden-Württemberg trotz intensiver Bewerbung erst 200 Menschen das Persönliche Budget auch nutzen. Wer den Aufwand nicht scheut beziehungsweise die Möglichkeiten dazu hat, kann jedoch unter Umständen statt Heimbetreuung die Pflege zuhause aufrechterhalten. Anzumerken ist aber noch, dass im Bereich der Pflegeversicherung keine Geldleistungen fließen, sondern lediglich Gutscheine ausgegeben werden.

Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Redaktion: AMSEL e.V., 24.10.2007