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Patientenverfügung und Versorgungsvollmacht

07.09.04 - Es gibt Dinge, die man besser beizeiten regeln sollte. Das Bundesministerium der Justiz zeigt, wie.

Jeder Mensch hat das Recht selbst zu entscheiden, ob und wie er in bestimmten Situationen medizinisch behandeln werden möchte. Was passiert aber, wenn man selber nicht mehr in der Lage ist, eine solche Entscheidung zu treffen? Eine schriftliche Patientenverfügung gibt die Möglichkeit konkret festzulegen, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. In der Broschüre "Patientenverfügung" werden allgemeine Hinweise zum Inhalt und zur Form eines solchen Schreibens gegeben. Für die Erstellung einer eigenen Patientenverfügung werden im zweiten Teil der Broschüre konkrete Textbausteine zu einzelnen Bereichen formuliert, aus denen dann individuelle Patientenverfügungen erstellt werden können. Dabei wurden konkrete Formulierungsvorschläge gemacht, zu Fragen wie etwa zu lebenserhaltenden Maßnahmen, zu Schmerz- und Symptombehandlung oder zur künstlichen Beatmung etc.. Im abschließenden Teil der Broschüre sind dann beispielhaft zwei unterschiedliche Patientenverfügungen formuliert, die aus den einzelnen Textbausteinen zusammengesetzt sind.

In einer Versorgungsvollmacht kann man regeln, welche Person oder welche Personen für einen in bestimmten Bereichen Entscheidungen treffen sollen, wenn man hierzu selbst nicht mehr in der Lage ist. Ein Flyer informiert über Form und Inhalt solcher Versorgungsvollmachten. Ein Mustervordruck kann für die Formulierung einer eigenen Versorgungsvollmacht verwendet werden.

Beide Informationen wurden vom Bundesministerium der Justiz erstellt und können bezogen werden bei:

 

 

GVP Gemeinnützige Werkstätten
Maarstraße 98a
53227 Bonn
E-Mail: bmjgvp-bonnde

 

 

Redaktion: AMSEL e.V., 07.09.2004