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Patientenrechtegesetz verabschiedet

Mit dem neuen Gesetz sollen die Rechte von Patientinnen und Patienten gebündelt und gestärkt werden. Interessant gerade auch für chronisch Kranke wie Multiple Sklerose-Patienten.

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat Anfang Februar den Bundesrat passiert und kann damit nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Mit dem neuen Gesetz sollen die Rechte von Patientinnen und Patienten gebündelt und gestärkt werden. Unter dem Leitbild des mündigen Patienten soll eine Begegnung von Patient und Arzt auf Augenhöhe ermöglicht werden.

Im neuen Gesetz werden insbesondere folgende Dinge geregelt:

  • Der Behandlungsvertrag wird gesetzlich geregelt und Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch zu anderen Heilberufen, wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten.
  • Patientinnen und Patienten müssen über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien und über die mit der Behandlung verbundenen Kostenfolgen verständlich und umfassend informiert werden.
  • Alle Patientinnen und Patienten müssen auch mündlich umfassend über eine bevorstehende konkrete Behandlungsmaßnahme und über die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden.
  • Die Dokumentationspflichten bei der Behandlung sind im Gesetz niedergeschrieben. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen.
  • Patientinnen und Patienten wird ein gesetzliches Recht zur Einsichtnahme in ihre Patientenakte eingeräumt, das nur unter strengen Voraussetzungen und künftig nur mit einer Begründung abgelehnt werden darf.
  • In Haftungsfällen soll es mehr Transparenz geben. Im Gesetz ist festgelegt, wer im Prozess was beweisen muss.
  • Künftig sind die Kranken- und Pflegekassen verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen.
  • Versicherte sollen künftig Leistungen schneller erhalten. Krankenkassen müssen spätestens innerhalb von drei Wochen, bei Einschaltung des medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen über einen Leistungsantrag entscheiden. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes für eine Fristüberschreitung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
  • Die Rechte von Patientenorganisationen, insbesondere auch im Gemeinsamen Bundesausschuss sollen gestärkt werden.

Welche Änderungen diese allgemein formulierten Gesetze für den einzelnen Multiple Sklerose-Patienten im Alltag bedeuten, muss sich erst zeigen. Wichtig ist jedoch, seine Rechte zu kennen, um sie im Zweifelsfall auch einfordern zu können.

Weitere Informationen unter
www.bmj.de/patientenrechte und
www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenrechtegesetz

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz
Autor: He

Redaktion: AMSEL e.V., 07.02.2013