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Offene Fragen nach dem virtuellen Welt MS Tag - Teil 1

Viele Teilnehmer, viele soziale Kanäle: Ein paar Fragen rund ums Sozialrecht und die Multiple Sklerose sowie zum Umgang mit Betroffenen waren nach dem virtuellen Welt MS Tag offen geblieben. Hier die Antworten des Beratungsteams für alle zum Nachlesen.

Das ist so eine Sache mit dem virtuellen Welt MS Tag. Fragen kommen da nicht nur über die Videosoftware sondern auch über Twitter, Facebook und Instagram. Nicht alle Fragen ließen sich sofort beantworten; das hat das AMSEL-Beratungsteam nachgeholt. Von Auto umbauen lassen bis Risikogruppe hatten Teilnehmer während des virtuellen Welt MS Tages der AMSEL Fragen. Die Antworten dazu hier und für alle Interessierten:

Frage: Möchte meinen Wagen umbauen auf Automatik. Wo bekomme ich Unterstützung?

Antwort: Wer seinen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen nur mit einem eigenen Pkw erreichen kann, kann Zuschüsse für die Anschaffung und/oder die behindertengerechte Umrüstung eines Kfz erhalten. Kostenträger der Kraftfahrzeughilfe ist für Sozialversicherte der jeweilige Rehabilitations-Träger. Abhängig von den Beitragsjahren ist dies die gesetzliche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit. Die gesetzliche Unfallversicherung ist bei einem Arbeitsunfall zuständig. Die Eingliederungshilfe kann ebenfalls im Rahmen von Einkommens-/Vermögensgrenzen zuständig sein. Die Leistungen zur Mobilität (hier: Kraftfahrzeughilfe) sind Teil der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Zuständig ist das örtliche Landratsamt.

 

Frage: Bekomme ich den Test bezahlt von der Krankenkasse? War im Februar 3 Wochen krank, Fieber.

Antwort: Der Hausarzt entscheidet anhand Ihrer Krankheitsanzeichen und nach Vorgaben des Robert-Koch-Instituts, ob ein Coronavirus-Test durchgeführt wird und somit von der Kasse übernommen wird. Regelungen hierzu ändern sich immer wieder, bspw. sollen bald bestimmte Berufsgruppen wie Erzieherinnen oder Lehrer Anspruch auf regelmäßige Tests erhalten.

Sogenannte Schnelltests sind in der Regel Antikörper-Bluttests. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Labortests auf Antikörper gegen Covid-19 können hingegen mit der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen abgerechnet werden. Voraussetzungen für einen Test sind zum Beispiel, dass die Patienten in den Wochen zuvor Covid-19-typische Krankheitssymptome hatten. Bitte besprechen Sie dies mit ihrem Hausarzt.

 

Frage: Erzieherin, bekomme Ocrevus -> Risikogruppe. Kann ich mich vom Arbeitgeber freistellen lassen?

Antwort: Die Freistellung kann nur durch den Arbeitgeber erfolgen. Ein Anspruch auf Freistellung oder Verweigerung der Arbeit kann nur in absoluten Ausnahmefällen bestehen, wenn eine konkrete und erhebliche Gefahr für die Gesundheit durch die Erbringung der Arbeitsleistung besteht. Dies ist im Einzelfalls zu prüfen. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Wenn Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz nicht ausreichen sollten, versuchen sie mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, ob es bspw. administrative Tätigkeiten gibt. Sie sind nicht verpflichtet, ihre Diagnose mitzuteilen. Ihr Arzt kann ein Attest ausstellen, das bestätigt, dass Sie Risikopatientin sind.

 

Frage: Arbeite im Kindergarten. Darf ich Homeoffice machen?

Antwort: Es besteht kein grundsätzliches Recht auf Homeoffice. Sie können aufgrund der Sorge, sich mit dem Virus anzustecken, nicht der Arbeit fernbleiben. Ihr Arbeitgeber muss aufgrund seiner Fürsorgepflicht allerdings alles dafür tun, Sie am Arbeitsplatz vor einer Ansteckung zu schützen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

 

Frage: Welche Klinik ist für eine Reha zu empfehlen?

Antwort: Auf amsel.de gibt es einen Menüpunkt Kliniken. Hier finden Sie konkrete Vorschläge sowie weiterführende Links. Im Klinikverzeichnis mit DMSG-zertifizierten geben Sie bei Praxistyp: "MS-Rehabilitationszentrum" ein.

 

Frage: Wie geht man als gute Freundin mit einer Freundin um, die MS hat?

Antwort: Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie könnten Kontakt zu einer (Jüngeren) MS-Betroffenen vor Ort suchen und den Rat einer erfahrenen, selber Betroffenen erfragen.

Redaktion: AMSEL e.V., 12.06.2020