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Nachzahlung bei befristeten Renten wegen Erwerbsminderung möglich

21.11.08 - Der Sozialverband VdK rät einen Überpüfungsantrag zu stellen. Jedoch nur bei befristeten Renten, die vor Mai 2007 verlängert wurden. Schon bs Ende Dezember 2008 sollten die Anträge gestellt sein.

Der Sozialverband VdK rät einen Überpüfungsantrag zu stellen
Wer eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Zeitrente) aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat, die vor Mai 2007 verlängert wurde, könnte eventuell einen Anspruch auf eine Rentennachzahlung (und eventuell auch eine erhöhte Dauerrente) haben.

Eine Chance auf Nachzahlung haben all diejenigen, die bis 30.4.2007 eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben, die mindestens einmal verlängert wurde, auch wenn diese inzwischen als Dauerrente oder als umgewandelte Altersrente gezahlt wird. Nachteile sind unterm Strich nicht möglich. Es kann sich also nur lohnen, einen Antrag zu stellen, so die Bedingungen zutreffen.

Betroffen sein können

  • Empfänger von Erwerbsunfähigkeitsrenten
  • Empfänger von Berufsunfähigkeitsrenten
  • Empfänger von Renten wegen voller Erwerbsminderung
  • Empfänger von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung
  • Empfänger von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit und
  • Hinterbliebene, die eine aus einer der vorstehend genannten Leistungen abgeleitete Witwenrente, Witwerrente, Erziehungsrente oder Waisenrente beziehen oder bezogen haben.

Hintergrund

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (insbesondere des Urteils vom 24. Oktober 1996, Aktenzeichen: 4 RA 31/96) handelt es sich bei der Weiterzahlung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Zeitrente) nicht um die bloße Leistungsfortsetzung, sondern jeweils um die Bewilligung eines neuen Rentenanspruchs.

Diese Rechtsprechung gilt aufgrund einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung allerdings nur bei Verlängerungen einer Rente bis zum 30. April 2007. Es hätten dann bei jeder Zeitrentenverlängerung die Entgeltpunkte neu festgesetzt und die Rentenhöhe neu bestimmt werden müssen.

Dies haben die Rentenversicherer jedoch nicht getan.

Durch die Neuberechnung können sich zusätzliche Entgeltpunkte in erster Linie durch erweiterte Zurechnungszeiten ergeben. Andererseits kann es aufgrund der verschiedenen zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen, die leider meist für die Versicherten nachteilig sind (zum Beispiel die geringere Bewertung von Ausbildungszeiten oder die Änderung des Zugangsfaktors), auch zu Verschlechterungen kommen, die gegenzurechnen sind.

Allerdings: "Unter dem Strich" kann sich die Rente nicht verringern. Dies ist durch die gesetzliche Besitzschutzregelung des § 88 SGB VI ausgeschlossen.

Keine Nachteile

Eine Antragstellung auf Neuberechnung der Zeitrente kann daher keine nachteiligen Folgen für den Versicherten mit sich bringen! Im schlimmsten Falle verbleibt es bei der bisherigen Rentenhöhe.

Der Sozialverband VdK Deutschland empfiehlt deshalb allen Betroffenen dringend, bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Abänderung der Weiterbewilligungsbescheide, die in bis 30. April 2007 ergangen sind, zu stellen. Ein Muster für einen solchen Antrag finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Bis 31.12.2008 beantragen

Der Antrag sollte bis Ende Dezember 2008 gestellt werden, da eine Nachzahlung nur für die vergangenen vier Kalenderjahre möglich ist und am 31.12.2008 ein Anspruch für das Jahr 2004 erlischt.

Sollte der Rentenversicherungsträger die Neufeststellung der Rente ablehnen, rät der Sozialverband VdK dringend zur Widerspruchseinlegung. Ein Muster für einen Widerspruch finden Sie auf der Seite des VdK.

Ein Musterantrag und ein Musterwiderspruch finden sich auf den Seiten des VdK. Mitglieder des Sozialverband VdK werden bei der Antragssstellung auch durch den Sozialverband VdK unterstützt und können sich hierfür an jede VdK-Geschäftsstelle wenden.

Weitere Informationen Jürgen Heller, Dipl. Sozialarbeiter bei der AMSEL MS-Betroffenen in Baden-Württemberg.

Quelle: Sozialverband VdK, 20.11.08

Redaktion: AMSEL e.V., 21.11.2008