Spenden und Helfen

Krankheits- und Pflegekosten steuerlich absetzen

Auch Menschen mit Multipler Sklerose und ihre Angehörigen können sparen. AMSEL.DE nennt die wichtigen Details.

Wer Steuern zahlt und krank oder pflegebedürftig ist, kann viel Geld sparen, wenn er seine Aufwendungen bei der Steuererklärung geltend macht. Die wichtigsten Regelungen haben wir für Sie zusammengefasst.

Die Geltendmachung des Behindertenpauschbetrags ist für behinderte Personen die einfachste Möglichkeit Steuern zu sparen. Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung.

Neben dem Behindertenpauschbetrag können bestimmte Aufwendungen zusätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach §33 Einkommensteuergesetz (EStG) anerkannt werden, zum Beispiel Fahrtkosten, Krankheitskosten, Ausstattung etc.

Wenn die tatsächlichen Belastungen höher sind als der Pauschbetrag kann es sinnvoll sein die anfallenden Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen und auf den Pauschbetrag zu verzichten. Dabei muss man aber die entstandenen Kosten durch schriftliche Belege nachweisen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass vom Finanzamt nur ein Teil der außergewöhnlichen Belastungen anerkannt wird. Der Betrag wird um den zumutbaren Eigenanteil gekürzt, dessen Höhe vom Familienstand und vom Einkommen abhängig ist.

Alle Details finden Sie in folgendem Dokument:

Redaktion: AMSEL e.V., 23.10.2014