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Krankenversicherungsschutz im Ausland

Sind Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen auch im Ausland abgesichert? Und wie verhält sich das bei einer chronischen Erkrankung wie der Multiplen Sklerose?

Wenn wir krank werden, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die notwendigen Behandlungen. Wir müssen nur beim Arzt unsere Versichertenkarte vorlegen. Das erscheint uns ganz selbstverständlich.

Wie sieht es aber bei Aufenthalten im Ausland aus? Bei kurzen Urlaubsaufenthalten in EU-Ländern stellt dies in der Regel kein Problem dar.

Was ist aber zu beachten, wenn man für längere Zeit beruflich ins Ausland muss, einige Semester in den USA studieren möchte oder einen längeren Urlaubstrip durch Südamerika oder Asien plant? Bei chronischen Erkrankungen, wie z.B. einer Multiplen Sklerose kann es durchaus Probleme mit dem Versicherungsschutz geben.

Was für den individuellen Auslandsaufenthalt zu beachten ist, kann man bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) erfahren. Sie wurde vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen eingerichtet. Auf der Internetseite der DVKA finden sich zahlreiche Informationen zu Auslandaufenthalten wegen Urlaub oder aus beruflichen Gründen. Zu einzelnen Ländern gibt es detaillierte Merkblätter als Download. Zudem kann man sich mit individuellen Fragen telefonisch oder per E-Mail an die DVKA wenden.

Kontakt: Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland

Redaktion: AMSEL e.V., 01.08.2014