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Krankenversicherung und Pflege ab 2009

22.12.08 - Mit dem Gesundheitsfonds ändern sich auch der Basistarif, Altersrückstellungen beim PKV-Wechsel, der Wahltarif für Selbständige sowie die Pflegeberatung.

Lang und heftig diskutiert, wird er ab 1. Januar 2009 wahr: Der Gesundheitsfond samt einigen anderen Änderungen. Hier das Wichtigste in Kürze:

Basistarif und Alterrückstellungen in der PKV

Ab 1.1.09 gilt Versicherungspflicht auch für die Private Krankenversicherung. Ab dem neuen jahr müssen diese einen Basistarif anbieten, der den Leistungen der gesetzlichen Kassen entspricht. Der Wechsel in den Basistarif eines anderen Anbieters wird erleichtert, zumal Alterungsrückstellungen nun mitgenommen werden können. Bislang verfielen jene Rückstellungen, die in jungen Jahren gebildet werden, um die höhere medizinische Versorgung im Alter zu sichern, beim Wechsel der PKV.

Gesundheitsfonds startet

Wie in einem großen Topf werden im Gesundheitsfonds die Beitragszahlungen der Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Rentnerinnen und Rentner sowie der Selbständigen und aller sonstigen Beitragszahler eingesammelt und um einen Bundeszuschuss ergänzt. Ziel des kontrovers diskutierten Fonds ist es, das gesammelte Geld fair unter den Versicherungen zu verteilen, je nachdem, welche Aufwendungen diese haben.

Einheitlicher Beitragssatz

Die Einführung des einheitliche Beitragssatzes bedeutet für viele Versicherte weniger Geld auf dem Gehaltskonto. Der Satz beträgt 15,5 % für alle (inklusive Krankengeldanspruch) und ist damit - ähnlich der gesetzlichen, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung - für alle gleich.

Freiwillig versicherte Selbständige kommen zunächst auf einen Beitragssatz von 14,9 %. Bei Krankengeldanspruch muss zusätzlich ein Krankengeld-Wahltarif abgeschlossen werden, den jede Kasse ab Januar anbieten muss. Höhe der Prämien und auch die Ausgestaltung der Tarife variieren von Kasse zu Kasse. Daher sollten Selbständige sich detailliert über die Angebote informieren.

Recht auf Pflegeberatung

Im Zuge der Pflegereform wurde das Recht auf Pflegeberatung ab dem 1. Januar 2009 gesetzlich verankert. Die Pflegekassen sind verpflichtet, für ihre pflegebedürftigen Versicherten Pflegeberatung (Fallmanagement) anzubieten. Die neuen Pflegeberaterinnen und -berater verfügen über ein detailliertes Wissen aus den Bereichen des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit.

Für die Versicherten bedeutet das: ein individuelles Beratungs-,
Unterstützungs- und Begleitangebot, das jeweils auf den Bedarf des einzelnen Hilfebedürftigen zugeschnitten ist. Auf Wunsch des Versicherten muss die Pflegeberatung bei ihm zuhause stattfinden. Dort, wo in den Ländern Pflegestützpunkte eingerichtet sind, arbeiten die Pflegeberaterinnen und -berater auch im Stützpunkt.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 15.12.08

Redaktion: AMSEL e.V., 23.12.2008