Vergangene Woche hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelsätze für Hartz IV-Empfänger bis 31.12. neu berechnet werden müssen. Das Gericht hatte in seinem Urteil auch entschieden, dass in besonderen Härtefällen ab sofort zusätzlich zum Regelsatz ein besonderer Bedarf geltend gemacht werden kann. Das Bundesarbeitsministerium hat nun angekündigt, zügig einen Katalog zur Härtefallregelung zu erstellen.
Davon könnten auch chronisch Kranke und Behinderte profitieren. So sollen z.B. in bestimmten Fällen Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente zusätzlich übernommen werden. Des weiteren sollen Rollstuhlfahrer Leistungen für Putz- und Haushaltshilfen erhalten. Keine zusätzlichen Leistungen soll es dagegen für die Praxisgebühr, Brillen oder Zahnersatz geben.
Quelle: Bundesarbeitsministerium
Redaktion: AMSEL e.V., 17.02.2010