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Kassen müssen ambulante Behandlung im Ausland bezahlen

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich künftig auch im EU-Ausland ambulant auf Kosten ihrer Kasse behandeln lassen. Es ist keine Genehmigung für den Arztbesuch nötig.

Die Krankenkassen müssen auch ohne vorherige Genehmigung die Kosten erstatten, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu zwei Fällen aus den Niederlanden. Wie in Deutschland besteht dort ein so genanntes Sachleistungsprinzip , das den Versicherten eine kostenlose Behandlung bei Vertragsärzten garantiert. Zur Begründung hieß es, Arztbesuche im Ausland könnten das Gesundheitssystem wohl kaum aus dem Gleichgewicht werfen. Demgegenüber sei bei Krankenhausbehandlungen eine vorherige Genehmigung gerechtfertigt (AZ: C-385/99).

Das Urteil ist nicht nur für Urlauber, sondern auch für Patienten und Ärzte in den Grenzregionen interessant. Der EuGH betonte allerdings, dass nationale Begrenzungen des Leistungsumfangs auch bei einer Behandlung im Ausland wirksam bleiben.

Konkret entschied der EuGH im Fall einer niederländischen Versicherten, die ihren Urlaub in Deutschland für einen Besuch beim Zahnarzt nutzte; einer weiteren waren die Wartezeiten für eine Kniegelenks-Spiegelung in den Niederlanden zu lang, und sie begab sich daher für den Eingriff nach Belgien. Eine Genehmigung ihrer Krankenkassen holten beide sich vorher nicht ein. Daher weigerten sich die Kassen zu zahlen.

In seinem Urteil erklärte nun der EuGH, trotz der nationalen Zuständigkeit für das Gesundheitssystem müssten die einzelnen EU-Staaten hierbei die europäischen "Grundfreiheiten" wie den freien Dienstleistungsverkehr beachten. Durch Genehmigungsvorbehalt würden aber Patienten gehindert, sich im Ausland behandeln zu lassen. Dies sei nur bei Krankenhausbehandlungen gerechtfertigt, weil Auslandsbehandlungen hier das nationale Versorgungssystem aus dem finanziellen Gleichgewicht bringen könnten. Bei normalen Arztbesuchen dagegen sei es kaum denkbar, daß sich derart viele Patienten ins Ausland begeben, daß das System in Wanken kommen könnte.

(Stuttgarter Nachrichten 14.06.2003)

Redaktion: AMSEL e.V., 15.05.2003