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Immunglobuline bei MS

Bundessozialgericht lehnt Kostenübernahme von Immunglobulinen durch die gesetzlichen Krankenkassen für primär chronisch MS-Kranken ab

Ein MS-Betroffener hatte Kostenübernahme für die Behandlung mit Immunglobulinen (hier Sando-Globulin) durch die Krankenkasse beantragt. Da für die Behandlung mit Immunglobulinen bei MS bisher keine arzneimittelrechtliche Zulassung vorliegt, wurde eine Kostenübernahme von den Krankenkassen und in den vorinstanzlichen Verfahren abgelehnt. Auch das Bundessozialgericht hat in seinem aktuellen Urteil (Az.: B 1 KR 37/00 R) eine Kostenübernahme abgelehnt.
Die Richter erläuterten in ihrer Urteilsbegründung, daß in der Regel eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen für nicht zugelassene Arzneimittel nicht möglich ist. Nur in Ausnahmefällen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können Kosten übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, daß es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handelt, bei der keine andere Therapie verfügbar ist und aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, daß mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg zu erzielen ist. Es müssen also Forschungsergebnisse vorliegen, die erwarten lassen, daß das Medikament für die betreffende Indikation zugelassen werden kann. Davon kann ausgegangen werden, wenn entweder die Zulassung für die Indikation bereits beantragt ist oder wenn wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen vorliegen, aufgrund derer in Fachkreisen Konsens über einen Nutzen des Medikaments besteht. Im vorliegenden Fall wird das Vorliegen dieser Voraussetzungen vom Gericht verneint, weil für die primär chronische MS keine klinischen Studien vorliegen, die eine Wirksamkeit von Immunglobulinen bei dieser Verlaufsform belegen. Aussagen zur Behandlung mit Immunglobulinen bei schubförmigen Verläufen wurden vom Gericht nicht getroffen. Welche Konsequenzen sich aus dem Urteil für die anderen Verlaufsformen der MS ergeben, finden Sie in der offiziellen Stellungnahme der DMSG zu diesem Urteil unter "Sozialrecht", "Presse/News" auf der Seite der · DMSG

Weitere Informationen:
Jürgen Heller, Telefon 0711/69 78 6-12 oder unter juergen.helleramselde

Redaktion: AMSEL e.V., 16.07.2009