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Höherer Kinderfreibetrag bei Krankenkassen-Zuzahlung

31.08.09 - Gute Nachrichten für Eltern: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes sind Erstattungen von überzahlten Beträgen für vier Jahre rückwirkend möglich.

Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 30.6.2009 entschieden, dass Eltern künftig bei der Berechnung der Zuzahlungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich höhere Freibeträge geltend machen können. (AZ: B 1 KR 17/08 R)

Versicherte müssen für viele Leistungen der Krankenkasse, wie z.B. Arztbesuche, Medikamente, Hilfsmittel oder Krankengymnastik Zuzahlungen leisten. Diese Zuzahlungen sind aber begrenzt auf 2 Prozent des Familien-Bruttojahreseinkommens, bzw. 1 Prozent bei einer schwerwiegend chronischen Erkrankung. Bei Berechnung der Zuzahlungsgrenze konnten Eltern bislang für jedes Kind 3.648,- Euro im Jahr absetzen.

Die Richter in Kassel entschieden nun, dass dieser Betrag zu niedrig ist und stattdessen jährlich 5.808 Euro für jedes Kind absetzbar sind. Dieser Betrag gilt allerdings nur für Eltern, die zusammen veranlagt werden. Für Alleinerziehende gelten andere Beträge, darüber haben die Richter allerdings nicht entschieden.

Betroffene Eltern sollten einen Überprüfungsantrag stellen, da ein Anspruch auf Erstattung des überzahlten Betrages rückwirkend für die vergangenen vier Jahre besteht.

Quelle: Bundessozialgericht, Juli 2009

Redaktion: AMSEL e.V., 31.08.2009