Die bereits vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen am 1.12.2003 verabschiedete Heilmittelrichtlinie (die z.B. Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie regelt) kann nicht wie geplant in Kraft treten.
Das Bundesgesundheitsministerium verweigerte seine Zustimmung.
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschloss eine Neufassung der Heilmittelrichtlinien, die erhebliche Leistungseinschränkungen für die Patienten, insbesondere behinderte und chronisch kranke Menschen vorsahen. So sollten unter anderem Langfristverordnungen eingeschränkt, die Therapiepause auf 12 Wochen verlängert und Leistungen für Kinder im Rahmen der Frühförderung ausgeschlossen werden.
Pikant dabei: Ab 1. Januar 2004 müssen Behinderten- und Patientenverbände an den Beratungen des Bundesausschusses beteiligt werden. Der Bundesausschuss wollte in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" noch schnell über die Köpfe der chronisch kranken und behinderten Menschen hinweg entscheiden, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Dem schob nun das Bundesgesundheitsministerium einen Riegel vor: Die vorgelegten neuen Richtlinien gehen mit ihren Leistungseinschränkungen selbst Gesundheitsministerin Ulla Schmidt zu weit und müssen im neuen Jahr neu beraten werden - diesmal mit Beteiligung der Behinderten- und Patientenverbände.
Wir stellen befriedigt fest: "Der Protest lohnte sich!"
19. Dezember 2003
Redaktion: AMSEL e.V., 19.01.2004