Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Richtlinien zur Verordnung von Heilmitteln geändert. Die langfristige ärztliche Verordnung von Therapiemaßnahmen wird für Schwerbehinderte und chronisch Kranke erheblich erleichtert. Ärzte müssen nun keine Regressforderungen mehr befürchten, wenn sie ihr Behandlungsbudget überschreiten. Die neue Regelung soll ab 1.7.2011 in Kraft treten.
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Immer häufiger klagten in den letzten Jahren auch MS-Kranke über große Probleme bei der Verordnung von Heilmitteln, also Krankengymnastik und anderen Therapiemaßnahmen. Die Ärzte würden aus Angst vor Regressforderungen notwendige Therapien nicht mehr verordnen. Grund hierfür ist eine Regelung, die für Ärzte ein festes Jahresbudget für Heilmittel vorsieht. Bei Überschreiten dieses Budgets drohen dem Arzt saftige Regressforderungen. Dies führte dazu, dass bei vielen Patienten die Anzahl der Therapien erheblich gekürzt oder auch ganz gestrichen wurde. Oft waren Ärzte erst nach langem Bitten und Betteln von Seiten der Patienten bereit, die notwendigen Verordnungen auszustellen. Gesundheitliche Aspekte spielten dabei häufig keine Rolle.
Dies soll sich nun ändern. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat insbesondere auch auf Drängen der Patientenvertreter nun eine Neuregelung getroffen, die bisherige Engpässe bei der Verordnung beseitigen soll. Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen und chronischen Erkrankungen können bei ihrer Krankenkasse eine Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit der Schädigung und Beeinträchtigung sowie des sich daraus ergebenden Therapiebedarfs beantragen. Diese Bescheinigung kann den behandelnden Ärzten vorgelegt werden. Diese Feststellung durch die Krankenkassen soll zu einer erheblichen Verminderung der Regressgefahr für die Ärzte führen.
Sicherlich werden auch viele MS-Kranke von dieser Neuregelung profitieren. Es ist davon auszugehen, dass mit Einführung der Regelung viele Anträge bei den Krankenkassen eingehen, so dass gerade am Beginn mit einiger Wartezeit gerechnet werden muss, bis die Bescheinigung der Kasse vorliegt. Deshalb sollte man seinen Antrag möglichst bald stellen, um dann auch baldmöglichst von der neuen Regelung profitieren zu können.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss
Redaktion: AMSEL e.V., 20.06.2011