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Gute Mär kurz vor Weihnachten: mehr Geld für Minijobber

Bis zu 450 Euro monatlich dazuverdienen: Das könnte auch verrenteten Menschen mit Multipler Sklerose zugutekommen.

Ab 1. Januar 2013 können Minijobber bis zu 450 Euro monatlich verdienen. Die Hinzuverdienstgrenze bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente oder einer Altersrente erhöht sich ebenfalls auf 450 Euro. Zudem besteht für alle neuen Beschäftigungsverhältnisse ab diesem Zeitpunkt Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bis zu 50 Euro mehr im Monat verdienen können, das kommt sicherlich vielen Minijobbern entgegen. Mindestens genauso wichtig ist aber die neue Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Was zunächst recht unspektakulär klingt, kann insbesondere auch für Minijobber mit MS viele Vorteile haben. Denn an diese Pflichtbeitragszeiten sind viele Leistungen gekoppelt, die bisherigen Minijobbern oft vorenthalten waren. Dies ist insbesondere die Möglichkeit

  • gegebenenfalls früher in Rente gehen zu können,
  • Leistungen zur Rehabilitation zu erhalten (sowohl im medizinischen Bereich als auch im Arbeitsleben),
  • einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung zu erwerben oder aufrecht zu erhalten,
  • den Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu haben und
  • Übergangsgeld während der Teilnahme an einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme der Rentenversicherung zu erhalten, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung (mehr) besteht.

Zudem

  • erhöht sich der Rentenanspruch und
  • kann die staatliche Förderung für private Altersvorsorge, beispielsweise die so genannte Riester-Rente, sowohl vom Minijobber als auch vom Ehepartner beansprucht werden.

Dies ist ein klarer Vorteil gegenüber bestehenden Minijob-Arbeitsverhältnissen, die grundsätzlich pflichtversicherungsfrei waren und nur auf Antrag versicherungspflichtig gestellt werden konnten, was häufig aus Unkenntnis nicht erfolgt ist. Nun ist es genau umgekehrt – wer nicht versicherungspflichtig beschäftigt sein möchte, muss dies beantragen.

Bestehende Beschäftigungsverhältnisse, die bislang versicherungsfrei in der Rentenversicherung waren, bleiben es auch weiterhin. Es besteht aber jederzeit die Möglichkeit, durch Beitragsaufstockung auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung zu verzichten.

Quelle: Minijob Zentrale: www.minijob-zentrale.de
Autor: JH

Redaktion: AMSEL e.V., 12.12.2012