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Gültigkeit alter Parkausweise läuft ab

30.07.10 - Ab Januar 2001 wurde der EU-Parkausweis für behinderte Menschen eingeführt. Parkausweise, die davor ausgestellt wurden, verlieren zum Januar 2011 ihre Gültigkeit.

Sind auch Sie noch im Besitz eines alten Parkausweises, sollten und können Sie beim jeweiligen Straßenverkehrsamt den EU-Parkausweis beantragen. Wer ohne diesen EU-Parkausweis oder mit dem alten ungültigen Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen steht, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Um Missbrauch vorzubeugen, wird der Ausweis, entgegen den früheren, mit einem Passbild des Inhabers und seiner Unterschrift versehen.

Dieser EU-weit gültige Parkausweis ermöglicht Menschen mit Behinderungen auch im europäischem Ausland Parkerleichterungen und Behindertenparkplätze zu nutzen.

Allgemeiner Hinweis

Die Berechtigung zum Parken ist durch den blauen EU-Parkausweis, der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen ist, nachzuweisen. Es reicht nicht aus, den Schwerbehindertenausweis oder einen Aufkleber mi Rollstuhl-Symbol in die Scheibe seines Kraftfahrzeugs zu legen.

Quelle: Mitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 14. Juli 2010

Redaktion: AMSEL e.V., 30.07.2010