Mit dem "Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter" ist in der letzten Legislaturperiode ein Grundstein für die uneingeschränkte Teilhabe behinderter Menschen an Arbeit und Ausbildung gelegt worden. Dank gemeinsamer Anstrengungen von Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, Arbeitsämtern und Integrationsdiensten sowie Verbänden und den Belegschaftsvertretungen in den Betrieben ist es gelungen, die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen innerhalb von nur drei Jahren um rund 24 % zu senken.
Mit dem neuen "Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen" werden die Arbeitgeber motiviert, mehr behinderte und schwerbehinderte Arbeitnehmer einzustellen.
Ein wichtiger Schwerpunkt des Gesetzes ist die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten. Der Gesetzentwurf sieht vor, betriebliche und überbetriebliche Ausbildung besser miteinander zu verzahnen: Möglichst viele Jugendliche, die sich in überbetrieblicher Ausbildung befinden - zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk - sollen in Zukunft Teile ihrer Ausbildung im Betrieb absolvieren. Außerdem ist ein Ziel, die Beschäftigung behinderter Menschen in kleinen und mittleren Betrieben zu verbessern.
Vielen Betrieben sind die Förderinstrumente nicht hinreichend bekannt. Viele wissen nicht, welcher Träger für welche Leistung zuständig ist. Die Integrationsfachdienste sollen künftig als Hauptansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung stehen, ihnen helfen, sie beraten und informieren. Dabei sollen sie stärker als bisher mit den Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern zusammenarbeiten. Die Möglichkeiten für eine betriebliche Ausbildung sollen sich verbessern und die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen soll künftig stärker in die Betriebe eingebunden werden.
Zudem sollen künftig die Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft verbessert und - in Einzelfällen - künftig auch unbefristete Schwerbehindertenausweise ausgestellt werden. Gerade für erwerbstätige Schwerbehinderte sollen sich die Fristen für das Antragsverfahren kürzen.
Den Gesetzesbeschluss, der noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss, finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Redaktion: AMSEL e.V., 14.05.2004