Spenden und Helfen

Freispruch für MS-Patient, trotz Cannabis-Besitz

Das Amtsgericht Mannheim hat einen 40jährigen Mann mit Multipler Sklerose freigesprochen, der eine größere Menge Haschisch und Marihuana besaß. Das Gericht wertet den Wunsch des Mannes, seine Leiden mit den verbotenen Drogen zu lindern, höher als den Rechtsverstoß.

Der Mannheimer, der mit 22 Jahren an Multipler Sklerose erkrankte, war wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt. Fahnder hatten 1999 rund 200g Haschisch und Marihuana in seiner Wohnung gefunden. Drei Jahre später beschlagnahmte die Polizei bei ihm 14 Hanfstauden und mehrere Portionen 382 g Marihuana, berichtet die Ärzte Zeitung.

Der Angeklagte sagte, er nehme seit 1987 Cannabis gegen seine Beschwerden - unter anderem gegen Ataxie. Das Gericht sprach von einer Notstandslage des Mannes. Gegen seine Ataxie gebe es nach dem derzeitigen Wissensstand keine Therapie. Es gebe aber Erkenntnisse, dass Cannabis gegen die Symptome helfen könne. "Bedenkt man, dass es dem Angeklagten durch den Konsum der 'weichen‘ Droge Cannabis ermöglicht wird, ein annähernd erträgliches Dasein zu führen, so tritt der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vor seinen Individualinteressen zurück", heißt es im Urteil. Zudem habe der Mann Cannabis nur zum Eigenkonsum angebaut.

Dies war einer der ersten Freisprüche dieser Art in Deutschland, so der Anwalt Robert Wenzel aus Hamburg. Die Anklage sei jedoch in Revision gegangen. Nun müsse das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden.
(Urteil des Amtsgerichts Mannheim, Az.: 1 Ls 310 Js 5518/02)

Quelle: Ärzte Zeitung vom 31. Juli 2003

Redaktion: AMSEL e.V., 04.08.2003