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Erleichterung für schwerbehinderte MS-Kranke mit Merkzeichen G oder aG

Deutsche Bahn kündigt Erleichterungen bei Freifahrten für schwerbehinderte Menschen in Nahverkehrszügen der Bahn an. Sie sind nur gültig für die Merkzeichen G oder aG im Schwerbehindertenausweis.

Ab dem 1. September, so kündigt es die Bahn an, soll die Freifahrtregelung für schwerbehinderte Menschen in Deutschland wesentlich erleichtert werden. In ihrer Pressemitteilung teilt sie mit, alle Nahverkehrzüge könnten dann bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden. Das bisher bestehende Streckenverzeichnis, das einen Radius von 50 Kilometer rund um den Wohnort definierte, in dem ein schwerbehinderter Mensch kostenlos die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen konnte, würde dann nicht mehr gelten.

Diese Regelung bezieht sich aber allein auf schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G oder aG in ihrem Schwerbehindertenausweis. Sie konnten bisher mit ihrer Wertmarke für 60 Euro im Jahr bereits jetzt im Nahverkehr in einem Radius bis 50 km um ihren Wohnort und in Verkehrsverbünden deutschlandweit kostenlos fahren. Ab September werden sie auch außerhalb der 50 Kilometerbegrenzung und unabhängig von ihrem Wohnort kostenlos die Nahverkehrszüge der DB – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn in der 2. Klasse nutzen können. Das unentgeltliche Reisen innerhalb von Verkehrsverbünden bleibt bestehen.

Die Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes und für kostenfreie Platzreservierungen bleiben unverändert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Bahn AG vom 21.06.2011

Redaktion: AMSEL e.V., 24.06.2011