Spenden und Helfen

Druck von Krankenkassen auf krankgeschriebene Arbeitnehmer unzulässig

Auch Multiple Sklerose kann Ursache für eine Krankschreibung sein. Anrufe von Krankenkassenmitarbeitern sind unzulässig, aber scheinbar keine Seltenheit. Dies geht aus dem Monitorbericht der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) hervor.

Vielleicht haben Sie es ja selbst schon einmal erlebt. Sie sind krankgeschrieben und dann melden sich Mitarbeiter der Krankenkasse telefonisch bei Ihnen, um mit Ihnen über Ihre Krankheitssituation zu sprechen. Im Verlauf des Gesprächs entsteht dann zunehmend der Eindruck, dass Sie dazu gedrängt werden sollen so schnell wie möglich wieder an Ihren Arbeitspatz zurückzukehren.

Ein solches Vorgehen der Kassen ist eigentlich nicht zulässig, kommt aber offenbar häufiger vor. Dies geht aus dem Monitorbericht der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) hervor, der kürzlich an den Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann übergeben wurde.

Staatssekretär bestätigt Beschwerden über Kassen

Dieser bestätigte die Erfahrungen der UPD. Auch ihm gegenüber würden Patienten immer wieder berichten, dass sie von den Kassen durch regelmäßige Telefonanrufe oder sehr private Fragen unter Druck gesetzt würden, mit dem Ziel, sich möglichst schnell wieder arbeitsfähig zu melden. Die Kassen dürften jedoch in keiner Weise im Genesungsprozess unzulässig Druck auf die Versicherten ausüben. Laumann sieht hier offensichtlich Handlungsbedarf bei den Krankenkassen.

Was aber können Betroffene tun, um sich gegen ein solches Vorgehen ihrer Kasse zu wehren? Fühlt man sich durch Anrufe der Kasse unter Druck gesetzt, dann sollte man dem Anrufer der Kasse gegenüber klarstellen, dass man zu dem jeweiligen Sachverhalt jetzt am Telefon keine Aussage machen will und auch zukünftig nicht mehr angerufen werden möchte. Man ist gegenüber Sachbearbeitern von Krankenkassen auch nicht verpflichtet Angaben zu seiner familiären oder privaten Lebenssituation oder seinem aktuellen gesundheitlichen Befinden zu machen. Bei medizinischen Fragen - sei die Ursache der Krankschreibung nun Multiple Sklerose oder etwas anderes - kann man auf seinen Arzt verweisen.

Spazierengehen erlaubt, wenn es die Gesundheit zulässt oder sogar fördert

Auch durch Vorhaltungen von Kassenmitarbeitern, dass man bei früheren Anrufen trotz Krankschreibung nicht erreicht werden konnte, weil man offenbar nicht zu Hause war, sollte man sich nicht verunsichern lassen. Man muss sich nicht rechtfertigen und auch nicht erklären, was man gemacht hat. Arbeitsunfähigkeit bedeutet nämlich nicht, dass man 24 Stunden am Tag zu Hause verbringen muss.

Man kann durchaus spazieren gehen oder kurze Einkäufe erledigen, wenn der Gesundheitszustand dies zulässt. In ganz hartnäckigen Fällen wird empfohlen ein Anrufprotokoll anzufertigen und sich schriftlich beim Vorgesetzten des Mitarbeiters oder der Geschäftsführung der Krankenkasse zu beschweren.

Autor: JH
Quelle: Monitorbericht der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), 1. Quartal 2014, 01.07.2014, Seite 43f.

Redaktion: AMSEL e.V., 05.09.2014