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Doch Kürzung der Erwerbsminderungs-rente?

27.11.06 - Die Deutsche Rentenversicherung widersetzt sich dem Urteil des Bundessozialgerichtes.

Die Kürzung von Erwerbsminderungsrenten sei unzulässig, titelte amsel.de am 01.06.06 und verwies auf ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts, welches den bisherigen Usus für unzulässig erklärte, pauschal 10,8 Prozent Abschlag auf Erwerbsminderungsrenten zu berechnen, selbst wenn deren Antragsteller das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten (siehe unser erster Bericht zur Erwerbsminderungsrente). Auch rückwirkend, für bereits gekürzt erhaltene Renten sei Widerspruch möglich, erfuhr die AMSEL-Onlineredaktion Anfang September diesen Jahres (siehe zweiter Bericht). Nur um jetzt zu erfahren, dass das Recht zwar weiterhin auf der Seite der Erwerbsminderungsrentner steht, die Praxis jedoch ganz anders aussieht.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärt in ihrer Pressemitteilung, dass sie zuerst weitere Musterverfahren führen werde, um "Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil zu klären". Mit anderen Worten: Die DRV weigert sich, dem Urteil des BSG Folge zu leisten - durchaus ein Skandal, schließlich handelt es sich beim BSG um ein oberstes Gericht. Für die DRV geht es freilich um viel Geld. Ca. 900.000 Erwerbsminderungsrentener sind von dem Urteil betroffen. Dem Sozialverband Deutschland nach dürfen diese nicht leer ausgehen.

Während die Klägerin des Verfahrens mit dem Entscheid vom 16.05.06 bis auf weiteres eine abschlagsfreie Rente erhalten wird, sollten Betroffene weiter einen Überprüfungsantrag stellen oder Widerspruch einlegen. Angesichts weiterer Musterklagen könnten bereits anhängige Verfahren ohne Nachteile ruhend gestellt werden, so der SoVD.

 

Redaktion: AMSEL e.V., 29.11.2006