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Die Familienpflegezeit kommt

Das Neue Jahr 2012 bringt ein neues Gesetz mit sich und damit wenigstens etwas Erleichterung für pflegende Angehörige.

Mit Einführung der Familienpflegezeit ab 1. Januar 2012 soll Berufstätigen die Möglichkeit gegeben werden sich Zeit für Pflege von Angehörigen zu nehmen. Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen.

Wird zum Beispiel die Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalt s- so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Kein Rechtsanspruch

Der Arbeitgeber beantragt dann eine Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Nach der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurück. Beschäftigte haben allerdings keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit. Die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist freiwillig. Das heißt, der Arbeitsgeber muss zustimmen. Immerhin: Kosten für eventuelle Zinsen, um die Lohnverschiebung auszugleichen, fallen mit diesem Modell weg.

Autor: Jürgen Heller, AMSEL e.V.

Redaktion: AMSEL e.V., 23.12.2011