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Cannabis-Import bleibt strafbar

15.07.05 – Auch zur Selbsttherapie ist die Einfuhr weicher Drogen verboten.

Der Import von Cannabis-Produkten nach Deutschland bleibt auch dann strafbar, wenn der Konsum der medizinischen Selbstbehandlung dient. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 30. Juni 2005 hervor.

Die Verfassungsbeschwerde eines schwer behinderten Mannes wurde damit abgelehnt. In Kanada ist Cannabis zu therapeutischen Zwecken mittlerweile zugelassen. Den Eigenanbau in Deutschland hatten Richter in einem Einzelfall nicht bestraft.

Quelle: JournalMed

Redaktion: AMSEL e.V., 15.07.2005