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Cannabis für Kranke: Deutschland schiebt den Riegel vor

12.03.04 - Entscheidung greift aber nicht automatisch in Medikamentenkonsum ein

Köln - Fünf Klagen zum Thema "Cannabis als selbstverabreichte Schmerztherapiemittel" sind vom Kölner Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden. Nach Berichten im Spiegel sind die Betroffenen Menschen, die an Morbus Crohn, Aids und multipler Sklerose leiden und deren Schmerzen durch das Rauchen von Cannabis deutlich gelindert wurden. Sie hofften auf eine Ausnahmeregelung vom Suchtgift-Gesetz, die ihnen eine Verwendung zu therapeutischen Zwecken ermöglichen würden.

Nicht ausdrücklich betroffen von dem Gerichtsurteil sind allerdings jene Arzneimittel, die Cannabinoide enthalten. Diese verschreibungs- und rezeptpflichtigen Medikamente sind weiterhin erhältlich, obgleich sie arzneimittelrechtlich nicht zugelassen sind. "Viele chronisch Kranke helfen sich mit Cannabis selbst", weiß der Experte Franjo Grotenhermen von der "Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin" http://www.cannabis-med.org. Hintergrund der Geschichte: Im Dezember 1999 hatten acht Patienten, die wegen Suchtgift-Missbrauchs angeklagt waren, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um eine Legalisierung des Cannabis-Konsums aus Gesundheitsgründen zu erwirken. Das Verfassungsgericht hatte die Beschwerde im Januar 2000 aus formalen Gründen mit der Begründung, der ordentliche Rechtsweg sei nicht ausgeschöpft, nicht zur Entscheidung angenommen. Seither führen die Patienten Musterprozesse. Zwei Patienten, einer mit multipler Sklerose, der zweite mit Morbus Crohn, konnten Freisprüche vor Strafgerichten erreichen. Davon ist jedoch erst einer rechtskräftig.

Das nunmehrige Urteil des Verwaltungsgerichts war eine Bestätigung der Ablehnung auf Erteilung einer Ausnahmeregelung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. "Eine solche Genehmigung wird sonst nur zu wissenschaftlichen Zwecken erteilt", erklärt Grotenhermen gegenüber pressetext.austria. Das Gericht begründet das Urteil damit, dass die Patienten auf das Medikament Dronabinol umsteigen können. Da dieses Medikament aber arzneirechtlich nicht zugelassen ist, müssen es die Patienten selbst bezahlen. "Im Prinzip bedeutet das Urteil damit einen Rückschritt für die Behandlung mit Cannabis-Präparaten", so Grotenhermen.

Nach Vorschlägen, die durch eine Anzahl von Interessensgruppen in Gesprächen mit dem kanadischen Gesundheitsministerium beraten werden, könnte medizinisches Marihuana bald in kanadischen Apotheken erhältlich sein. Vertreter des kanadischen Gesundheitsministeriums haben sich im Februar hinter verschlossener Tür mit Apothekern, medizinischen Experten, der Polizei und medizinischen Cannabiskonsumenten getroffen, um eine weitere Erleichterung des Zugangs zu medizinischem Cannabis zu diskutieren. Im Februar 2004 gab es in Kanada nach Berichten des Calgary Herald 710 registrierte medizinische Marihuanakonsumenten, die mit einer Erlaubnis der Regierung Marihuana arzneilich verwenden dürfen. (Ende)

Quelle: pressetext.deutschland
Redakteur: Wolfgang Weitlaner

Redaktion: AMSEL e.V., 07.09.2004