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BSG-Urteil zu Festbeträgen bei Hilfsmitteln

27.01.10 - Die Entscheidung des Bundessozialgerichtes, dass Kassen notwendige Hilfsmittel bezahlen müssen, hat grundsätzliche Bedeutung und könnte daher eine bessere Versorgung von Patienten bewirken.

In einem aktuellen Urteil hat sich das Bundessozialgericht mit der Frage befasst, ob Festbeträge für Hilfsmittel auch dann gelten, wenn mit dem Festbetrag eine ausreichende Versorgung eines Versicherten nicht möglich ist. Das Gericht hat zu Gunsten des Klägers entschieden.

Die Festbetragsregelung für Hilfsmittel wurde dabei nicht grundsätzlich in Frage gestellt, die Richter führten aber aus, dass Festbeträge keine absolute Obergrenze für Hilfsmittel darstellen und die notwendige Versorgung nicht beeinträchtigen dürfen. Geklagt hatte ein hörbehinderter Mann, der mit dem für Hörgeräte festgelegten Festbetrag nicht ausreichend versorgt werden konnte. Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung für die Hilfsmittelversorgung und ist deshalb auch für Empfänger anderer Hilfsmittel relevant.

Quelle: Bundessozialgericht, 17.12.09

Redaktion: AMSEL e.V., 26.01.2010