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Blau oder Orange - unterschiedliche Parkausweise für Schwerbehinderte

Neben dem EU-einheitlichen blauen Parkausweis gibt es seit einiger Zeit auch einen neuen bundeseinheitlichen Parkausweis in Orange. Quasi ein Parkausweis "light", denn zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen berechtigt nur der blaue Ausweis.

Anträge von MS-Kranken auf einen orangefarbenen Ausweis werden oft abgelehnt, weil sie häufig keine Schwerbehinderung von mindestens 70 % haben, die alleine auf Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen besteht.

Der blaue Parkausweis ist Personen mit den Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweise vorbehalten.

Einen Ausweis in Orange können Schwerbehinderte beantragen, die eine der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem anerkannten Grad der Behinderung von mind. 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen G und B im Schwerbehinderten-Ausweis und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mind. 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulkerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 %
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 %

Man kann damit im eingeschränkten Halteverbot, in Lade - und Fußgängerzonen oder zeitlich begrenzt kostenfrei an Parkuhren parken. Beantragen kann man beide Parkausweise bei den Straßenverkehrsbehörden der Städte und Landkreise.

Redaktion: AMSEL e.V., 05.11.2010