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Ausschluss von Nachzahlungen bei fehlerhaften Rentenbescheiden

17.04.07 - Erwerbsminderungsrentner sollten Überprüfungsanträge wegen Rentenabschlägen noch vor 01.05.07 stellen

Eine gesetzliche Neuregelung soll Nachzahlungen an Rentner verhindern, deren Rentenbescheid aus Rechtsgründen fehlerhaft ist. Damit soll verhindert werden, dass die Rentenversicherung durch die Folgen gerichtlicher Entscheidungen in finanzielle Bedrängnis gerät.
Nach einem Bundessozialgerichtsurteil aus dem Jahre 2006 könnten mehr als 900.000 Erwerbsminderungsrentner einen Anspruch auf Neuberechnung ihrer Renten und einen bis zu 4 Jahre rückwirkenden Nachzahlungsanspruch haben.

Das Bundessozialministerium schätzt, dass bei einer Umsetzung der Entscheidung sich die daraus ergebenden, jährlichen Mehraufwendungen auf etwa 500 Millionen Euro belaufen würden und die in den Jahren 2002 bis 2006 aufgelaufenen Nachzahlungsansprüche mit etwa einer Milliarde Euro zu veranschlagen wären. Die Rentenversicherungsträger halten die Entscheidung des Bundessozialgerichts für falsch und haben sie bislang nicht umgesetzt. Es soll zunächst der Ausgang weiterer Musterverfahren abgewartet werden.

Versteckte Neuregelung

Im Altersgrenzenanpassungsgesetz (Rente mit 67) ist nun eine Neuregelung enthalten, die Nachzahlungen bei fehlerhaften Rentenbescheiden ausschließt, wenn deren Fehlerhaftigkeit darauf beruht, dass Gerichte Rechtsnormen anders auslegen als Rentenversicherungsträger. Selbst wenn die Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Unzulässigkeit von Abschlägen auf Erwerbsminderungsrenten Bestand hat, wäre eine Korrektur von Rentenbescheiden nur für die Zukunft möglich, nicht aber Nachzahlungen.

Überprüfungsanträge bis Ende April stellen

Es ist daher zu empfehlen, dass betroffene Erwerbsminderungsrentner Überprüfungsanträge wegen der Rentenabschläge noch vor Inkrafttreten der Neuregelung am 01.05.07 stellen, sofern dies nicht bereits geschehen ist. Trotz einer rechtzeitigen Antragstellung ist aber nicht auszuschließen, dass auch bei der Entscheidung über diese Anträge bereits die Neuregelung angewendet wird und Nachzahlungsansprüche damit verloren gehen.

Bis jetzt nur wenig Zustimmung für das Bundessozialgericht

Zwischenzeitlich haben die Rentenversicherungsträger nicht nur Unterstützung durch die Bundesregierung erhalten, es liegen mittlerweile auch erste Entscheidungen von Instanzgerichten vor, nach denen es rechtmäßig sei, wenn die Rentenversicherungsträger die Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht beachten, da sie im Widerspruch zur unbestrittenen Auffassung in der gesamten rentenrechtlichen Literatur stehe, dem Gesetzeswortlaut widerspreche und auch keinerlei Stütze in den Gesetzesmaterialien finde (Sozialgericht Aachen, Az. S 8 R 96/06; S 13 R 76/06; ähnlich: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az. L 2 R 466/06 ER).
Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung entwickelt und vor allem wie die anderen, mit Rentenfragen befassten Senate des Bundessozialgerichts entscheiden werden.

Quelle: DMSG Bundesverband e.V.

Redaktion: AMSEL e.V., 18.04.2007