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Anspruch auf Pflegezeit?

07.11.06 - Die Pflege hinkt der Gesundheitsreform hinterher. Erste Pläne für 2007 liegen jedoch bereits vor.

Zur Pflege eines Angehörigen sollen Arbeitnehmer nach ersten Plänen der Bundesregierung künftig eine unbezahlte Auszeit nehmen oder Teilzeit arbeiten können. Dazu wird nach Informationen der Deutschen Presse Agentur aus Regierungskreisen die Einführung einer Pflegezeit erwogen. Das Konzept sieht einen Anspruch auf Freistellung für sechs Monate vor. Einmalig sollen Betroffene diesem Konzept zufolge die Pflegezeit um weitere sechs Monate verlängern können.

Ähnlich der Elternzeit wäre also etwa ein Jahr "Auszeit" zugunsten eines Pflegebedürftigen möglich, mit dem großen Unterschied freilich, dass es wohl keine teilweise Gehaltsfortzahlung geben wird. Die Arbeitnehmer sollen für diese Zeit kein Gehalt bekommen, aber einen Anspruch haben, wieder eingestellt zu werden. Die Pflegereform soll 2007 nach der Gesundheitsreform kommen.

Quelle: Ärztezeitung

Redaktion: AMSEL e.V., 29.11.2006