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Analgesie mit Cannabis ohne Rechtsgrundlage

19.04.07 - Gesetzliche Krankenkassen müssen keine cannabinoidhaltigen Arzneimittel zur Schmerztherapie bezahlen.

Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel und wies damit die Klage eines Versicherten aus Baden-Württemberg ab.

Der heute 53-jährige ist durch einen Unfall querschnittsgelähmt und leidet an einem chronischen Schmerzsyndrom. Er meint, die bisherige Behandlung mit Lioresal® (Baclofen) und mit Opiaten könne seine Schmerzen nicht ausreichend lindern. Die AOK Baden-Württemberg lehnte jedoch eine Kostenübernahme für cannabinoidhaltige Arzneimittel ab und verwies auf Morphin als Therapiestandard bei schweren Schmerzen.

Zu Recht, wie das BSG entschied: Cannabinoidhaltigen Fertigarzneimitteln fehle eine Zulassung durch Deutschland oder die EU. Auch in den USA seien sie zudem nicht zur Schmerztherapie zugelassen. Auch cannabinoidhaltige Rezepturarznei müsse die Kasse nicht zahlen; hier fehle es an einer entsprechenden Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Anzeichen, dass sich der Ausschuss systemwidrig einer Entscheidung verweigere, gebe es nicht. Schließlich könne sich der 53-jährige auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Leistungspflicht der Krankenkassen bei tödlichen Krankheiten berufen, weil keine lebensbedrohliche oder vergleichbar schwerwiegende Krankheit vorliege.

Bundessozialgericht Kassel, Aktenzeichen: Az: B 1 KR 30/06 R

Quelle: Ärzte Zeitung

Redaktion: AMSEL e.V., 28.08.2007