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AMSEL fragt nach

02.02.04 -Wie sieht die Regelung bei den Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen genau aus? Die AMSEL nutzte die Gelegenheit, direkt beim Bundesgesundheitsministerium nachzufragen.

Das Ergebnis ist für Multiple Sklerose Kranke ernüchternd und kaum handhabbar.

Denn zur Zeit muss jede einzelne Fahrt, d.h. Hin- und Rückfahrt getrennt, vorab vom Arzt verordnet werden. Und muss ebenfalls vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Notfallfahrten können nachträglich verordnet werden.

Wie die Fahrtkostenregelung bei Dauerbehandlungen zu handhaben ist, darüber gibt es vom Gesetzgeber keine Vorgaben.

Für die Verordnung des Fahrtkosten werden zur Zeit von der AOK und anderen Krankenkassen bundesweit Vordrucke entwickelt. Im ersten Vierteljahr wird übergangsweise eine formlose Verordnung bzw. Bestätigung des Arztes akzeptiert. Diese Verordnung ist ebenfalls für jede einzelne Fahrt erforderlich und vorab bei der Kasse einzureichen. Wichtig: Auf der formlosen Verordnung muss Versichertennummer, der vollständige Patientenname, eine kurze Begründung, Arztstempel und Unterschrift sein.

Bei Beantragung der Fahrtkostenübernahme auf dem Postweg sind längere Bearbeitungszeiten einzurechnen.

Redaktion: AMSEL e.V., 05.03.2004