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Ambulante Spezialärztliche Versorgung (ASV) bei MS

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, die Multiple Sklerose in die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung mitaufzunehmen. Professor Mathias Mäurer erläutert, was das bedeutet.

Weg von Fallpauschalen, hin zu aufwandsbezogener Entgeltung: Das deutsche Gesundheitswesen war in den vergangenen Monaten häufig Thema in den Medien. Im Dezember 2022 hat sich auch etwas getan im Hinblick auf Multiple Sklerose. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Richtlinie zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) um das Krankheitsbild Multiple Sklerose ergänzt.

"Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung", das sind gewissermaßen Teams aus auf die jeweilige Krankheit angepassten Fachärzten sowie weiterem medizinischen Personal und gekoppelt an bestimmte Voraussetzungen wie medizinische Geräte oder auch Bereitschaften. Sie können sowohl von niedergelassenen Ärzten/ Arztzentren als auch von Krankenhausärzten oder einer Mischung aus beiden gebildet werden und gelten für Patienten mit gesicherter MS-Diagnose. Die verschiedenen Anlaufstellen sollen, wenn sie nicht ohnehin unter einem Dach sind, in (für den Patienten) "zumutbarer" Entfernung voneinander liegen. Die Leitung eines ASV bildet jeweils die Kerndisziplin einer Krankheit, im Fall von Multipler Sklerose die Neurologin bzw. der Neurologe.

Ambulant vor stationär

Sich ambulant statt stationär behandeln zu lassen, werden wohl die meisten Menschen in den meisten Fällen vorziehen. So auch MS-Erkrankte, mit Ausnahme eventuell etwa bei einem sehr schweren Schub. Bisher dürfen angestellte Ärzte in Krankenhäusern jedoch nur in bestimmten Fällen ambulante Behandlungen über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Gerade im Krankenhaus sind aber interdisziplinäre Teams und weitreichende Diagnosemöglichkeiten nah beieinander zu finden. Die Notlösung bisher oft: Man lässt sich einweisen, um alles abdecken zu können und innerhalb weniger Tage einen Befund und eine Behandlungsoption zu haben. Oder aber man geht zu allen einzelnen Disziplinen nacheinander in verschiedene Arztpraxen, was sich ganz schön in die Länge ziehen kann und sicher nicht im Sinne der Erkrankten ist, zumal eben kein ASV-Team besteht.

Die Zuordnung zu einer „ASV“ soll nun ermöglichen, dass MS-Patienten auch in Krankenhäusern besser ambulant versorgt werden können und ebenso ambulante Teams, auch wenn sie nicht unter einem Haus praktizieren, eng zusammenarbeiten. Die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung umfasste bislang hauptsächlich bestimmte Tumorerkrankungen, Erkrankungen an bestimmten Organen und Rheuma. Neurologische Erkrankungen sind bisher nicht darunter.

ASV entstehen bereits seit 2004 (sozusagen als ausgleichende Ergänzung zur Fallpauschale) und werden Zug um Zug um weitere Krankheitsbilder ergänzt. Gedacht sind sie für komplexe und nicht einfach therapierbare Krankheiten. Dazu zählt zweifelsohne die Multiple Sklerose.

Viele Fachärzte, ein Team

Zur Behandlung, Kontrolle und Verlaufsdiagnose bei Multipler Sklerose kommen viele medizinische Disziplinen bei ins MS Spiel, zum Beispiel:

  • Radiologie,
  • Neurologie,
  • Augenheilkunde,
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
  • Innere Medizin und Kardiologe,
  • Laboratoriumsmedizin,
  • Psychiatrie und Psychotherapie und
  • Urologie.

Erst muss das neue Gesetz noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Dann können sich bisherige die MS ambulant behandelnde Kliniken für einen Übergang in ein ASV melden. Bis ASV-Teams flächendeckend bestehen, wird also noch Zeit vergehen, doch die Voraussetzungen dafür sind geschaffen. Professor Mathias Mäurer verspricht sich dadurch eine Verbesserung in der Versorgung von MS-Patienten, immer vorausgesetzt, dass die Qualitätsstandards den Anforderungen einer Multiple Sklerose-Behandlung entsprechen.

Quellen: MS-Docblog.de, 20.01.2023; Gemeinsamer Bundesausschuss, 15.12.2022.

Redaktion: AMSEL e.V., 20.01.2023