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Warum genau schützt Schwanger-Sein vor Multipler Sklerose ?

Hamburger Forscher konnten zeigen, dass ein Hormonrezeptor für Cortisol bei werdenden Müttern die Auswirkungen ihrer MS eindämmen kann. Ist er angeschaltet, kommt es zu einem Schutzmechanismus.

Dass Schwangere mit Multipler Sklerose weniger Schübe haben als Nicht-Schwangere, ist schon lange bekannt. AMSEL.DE hatte bereits mehrfach über Schwangerschaft und Multiple Sklerose berichtet. Forscher des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf können nun molekular erklären, wie genau das funktioniert.

Indem sie einen Hormonrezeptor (den Cortisol-Rezeptor) im Modell genetisch ausgeschaltet haben, der in den T-Lymphozyten des Immunsystems normalerweise für einen Schutz während der Schwangerschaft sorgt, gelang ihnen der Nachweis, dass es genau mit diesem Rezeptor zusammenhängen muss, dass Schwangere beispielsweise vor Schüben besser geschützt sind.

Außerdem konnten die Hamburger Wissenschaftler - in Kooperation mit Wissenschaftlern von der Klinik für Geburtshilfe und Pränatalmedizin - feststellen, dass das Schwangerschaftshormon Progesteron diesen Cortisol-Rezeptor binden kann, und so mehr regulatorische T-Zellen angereichert werden. Die regulatorischen Zellen wiederum sorgen dafür, das auto- aggressive Zellen weniger Schaden anrichten können. Progesteron scheint den Forschern zufolge dabei zu helfen, dass die regulatorischen T-Zellen auf Steroidhormone wie Cortisol reagieren können.

Es gab bereits mehrere Studien zum Einsatz von Hormonen bei Multipler Sklerose. Dr. Dr. Jan Broder Engler vom Institut für Neuroimmunologie und Multiple Sklerose des UKE sagt, dass der therapeutische Einsatz der Hormone bisher nicht die erhofften Ergebnisse erzielt habe. Darum müsse weiter untersucht werden, wie man die Schutzwirkung der Schwangerschaft auch in der Behandlung von nicht schwangeren MS-Erkrankten einsetzen kann.

Quelle: Pressemitteilung des Instituts für Neuroimmunologie und Multiple Sklerose, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, 03.01. 2017

Redaktion: AMSEL e.V., 04.01.2017