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Versandhandelsapotheken

13.06.05 Zu Risiken und Nebenwirkungen... Medikamentenversand im Internet ist zwar oftmals günstiger, doch einiges sollte beachtet werden.

DocMorris, apog.ag - preisbewusste Verbraucher kennen die Namen einschlägiger Internet- und Versandhandelsapotheken. Ab Januar 2004 dürfen rezeptpflichtige wie auch rezeptfreie Medikamente sowohl von deutschen wie auch ausländischen Anbietern im Versandhandel verkauft werden - auch zu Preisen, die unter der deutschen Arzneimittelverordnung liegen. Ausländische Anbieter erlassen meist ihren Bestellern die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung und haben oft niedrigere Preise. Neben der Chance Geld zu sparen, gibt es allerdings auch rechtliche Risiken.

Risiken

Naturgemäß ist der Versandhandel nichts für den schnellen, akuten Medikamentenbedarf.Vorteile liegen in der bequemen Bestell- und Liefermöglichkeit wie im gegebenenfalls niedrigeren Preis. Sie dürfen aber nicht davon ausgehen, dass ausländische Versandanbieter immer preiswerter als ihre deutschen Kollegen sind. Vergleichen Sie die Angebote und fragen Sie gegebenenfalls Ihre Krankenkasse um Rat.
Deutsche Versandapotheken müssen sich an den strengen Rechtsrahmen des Deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG) halten. So dürfen beispielsweise auf rezeptpflichtige Medikamente keine Rabatte gegeben werden. Für den Kauf im Internet gelten die entsprechenden Regelungen des BGB, insbesondere die über Fernabsatzverträge (§§ 312bff.) und Verbrauchsgüterkauf (§474).
Wer an einen Endverbraucher in Deutschland verkauft, muss grundsätzlich deutsches Verbraucherrecht anwenden. Problematisch ist es aber, dieses deutsche Recht am Geschäftssitz des Anbieters durchsetzen zu können. Selbst wenn ein deutsches Gericht ein für den Kläger positives Urteil gesprochen hat, heißt dies noch nicht, dass es auch im europäischen Ausland anerkannt und vollstreckt wird.

Checkliste für den Kauf von Medikamenten im Versandhandel

Prüfen Sie folgende Punkte genau, wenn Sie per Internet oder Telefon Arzneimittel bestellen:

  • Preise vergleichen (Achten Sie auch auf die Versandkosten).
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach Rabatten oder Akzeptanz des Versandhändlers.
  • Speichern Sie Impressum, Firmensitz und AGB des Anbieters. Lesen Sie die AGB genau durch.
  • Bestellen Sie rezeptpflichtige Medikamente nur bei einem Anbieter, der auch mit Ihrer Krankenkasse abrechnet.
  • Kaufen Sie rezeptpflichtige Medikamente nie bei einem Anbieter, der kein Rezept verlangt (Betrugsgefahr ist hoch).
  • Das Transportrisiko (Verlust oder Beschädigung auf dem Weg zum Besteller) trägt auf jeden Fall der Apotheker.

Quelle: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG

Redaktion: AMSEL e.V., 13.06.2005