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Teriflunomid bei Multipler Sklerose

Die Nutzenbewertung für Aubagio fällt nicht so gut aus - laut IQWiG.

Im August vergangenen Jahres wurde Terioflunomid unter dem Produktnamen Aubagio® als erstes oral einzunehmendes Arzneimittel zur Behandlung der schubförmigen MS zugelassen.

Im Rahmen des Verfahrens zur Nutzenbewertung hat nun das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt. Dabei wurden Wirkungen und Nebenwirkungen von Teriflunomid und IFN β-1a 44 μg s. c. (Rebif) miteinander verglichen. Das IQWiG kam dabei zu dem Ergebnis, dass sich unter Abwägung der positiven und negativen Effekte kein Beleg für einen Zusatznutzen von Teriflunomid gegenüber Rebif ergibt.

Die Wirkung hinsichtlich Schubreduktion und Fortschreiten der Behinderung war bei beiden Medikamenten etwa gleich. Unterschiede gibt es vor allem bei den Nebenwirkungen. Während bei Rebif vor allem Hautreaktionen an der Injektionsstelle und grippeähnliche Symptome auftraten, kam es bei Aubagio zu Haarausfällen und Durchfall. Insgesamt sieht das IQWiG auch hinsichtlich des Nebenwirkungsprofils keinen Vorteil von Teriflunomid gegenüber Rebif.

Die endgültige Entscheidung zur Nutzenbewertung liegt aber beim G-BA, der voraussichtlich bis Mitte März 2014 seine Entscheidung treffen wird.

Wie immer diese Entscheidung auch ausfallen wird, gravierende Auswirkungen auf die Verordnungsfähigkeit von Aubagio sind nicht zu erwarten, da die jährlichen Therapiekosten mit ca. 21.000 Euro für Aubagio und ca. 20.500 Euro für Rebif in etwa gleich hoch sind.

Autor: Jürgen Heller

Redaktion: AMSEL e.V., 21.01.2014