Der Hersteller Roche gab heute bekannt, dass Ocrelizumab, Handelsname Ocrevus, ab sofort in der Europäischen Union zugelassen ist. Für Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose gibt es damit eine weitere Therapieoption. Für Menschen mit primär progredientem Verlauf wird Ocrevus die erste krankheitsmodifizierende Therapieoption überhaupt sein.
In klinischen Phase-III-Studien zeigte Ocrelizumab im Vergleich mit Interferon mit 46,4 % eine deutlich reduzierte jährliche Schubrate bei schubförmigen Patienten. Bei Patienten mit primär progredienter Multipler Sklerose führte der Wirkstoff dazu, dass das Risiko einer Progression innerhalb von zwölf Wochen um 24 % reduziert wurde.
Ocrelizumab wird zu Beginn im Abstand von zwei Wochen mit je 300mg als Infusion gegeben. Nach diesen beiden Initial-Infusionen nur noch alle 6 Monate mit einer Dosis von 600mg.
Beschränkung von Ocrelizumab bei PPMS
Die Studie zu Ocrelizumab bei primär progredienter MS zeigte, dass vor allem Patienten in einem frühen Stadium von diesem Mittel profitieren. Tatsächlich ist die Indikation von Ocrelizumab bei PPMS nun auch auf das frühe Stadium dieses Verlaufs beschränkt.
Einerseits bedeutet die Zulassung des ersten krankheitsmodifizierenden Wirkstoffes für den primär progredienten Verlauf zwar einen Meilenstein in der Wirkstoffentwicklung der Multiplen Sklerose. Andererseits sind sekundär progrediente Patienten ohne aufgesetzte Schübe sowie primär progrediente Patienten in einem späten Stadium ihrer MS hier von der Indikation ausgeschlossen. Die EMA bietet sehr ausführliche Produktinformationen an, als Pdf und auch auf deutsch (unter dem Reiter Product Information neben dem Pdf "deutsch" wählen).
Es gibt also noch sehr viel zu tun für die Forschung auf dem Gebiet der Multiplen Sklerose, speziell der progredienten, im amerikanischen progressiv genannten Verläufe. Und hier wird auch bereits sehr viel geforscht. Sei es Anti-Lingo, hochdosiertes Biotin, die Propionsäure, Siponimod oder, wie erst gestern berichtet, Weihrauch: In den kommenden Jahren ist mit der einen oder anderen Zulassung zu rechnen.
Quelle: EMA, 11.01.2018; Pressemitteilung Roche, 12.01.2018.
Redaktion: AMSEL e.V., 12.01.2018