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Masern-Impfung und Multiple Sklerose

Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer Maserninfektion und der Entstehung der Multiplen Sklerose besteht nach heutiger Kenntnis nicht. In einer Stellungnahme äußert sich der DMSG-Bundesverband dazu.

Die STIKO (ständige Impfkommission) empfiehlt die Masernimpfung aufgrund der möglichen Komplikationen einer Maserninfektion bis hin zur Gefahr einer tödlich verlaufenden "Subakut sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE)".

Angesichts der jüngsten Ausbrüche von Masernerkrankungen in Deutschland fragen sich einige MS-Betroffene, ob notwendige Auffrischungsimpfungen bei Multipler Sklerose überhaupt sicher sind: Lösen diese Impfungen Schübe aus ? Können sie womöglich eine MS verursachen ?

Beide Fragen lassen sich nach heutigem Stand mit Nein beantworten. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer Maserninfektion und der Entstehung der Multiplen Sklerose besteht nach heutiger Kenntnis nicht. Umgekehrt jedoch können Masern-Infektionen Schübe und Pseudoschübe hervorrufen.

MMR nicht für MS-Patienten unter Immuntherapie

Meist wird die Masernimpfung als Kombinationsimpfung zusammen mit Mumps und Röteln gegeben, als sogenannte "MMR". Für MS-Patienten unter einer Immuntherapie wird die MMR-Impfung – wie andere Lebendimpfungen auch – als kontraindiziert angesehen.

Insgesamt sind zwei Impfungen nötig. Wer also - unter den nach 19070 Geborenen) - in seinem Impfpass nur eine oder gar keine Impfung verzeichnet findet und auch nicht an Masern erkrankt war (überprüfbar mit einem Bluttest), sollte diese Impfung(en) nachholen, sofern er keine Immuntherapie macht.

Passive Immunisierung

Multiple-Sklerose-Erkrankte, die mit Immuntherapeutika behandelt werden oder bei denen ein Immundefekt bekannt ist, sollten nicht MMR geimpft werden. In diesen Fällen kann das Risiko einer Maserninfektion jedoch durch einen suffizienten Impfschutz des persönlichen Umfeldes (Angehörige) verringert werden, was die Notwendigkeit einer ausreichenden Impfquote in der Allgemeinbevölkerung und bei im Gesundheitssystem Tätigen zusätzlich unterstreicht.

Im Fall einer Masernexposition kann bei empfänglichen Patienten ohne ausreichenden Schutz schnellstmöglich (innerhalb von 2-6 Tagen) eine "passive Immunisierung" mit Human-Immunglobulin erfolgen.

Quelle: STIKO-Empfehlungen; Stellungnahme des DMSG-Bundesverbandes 01/2015

Redaktion: AMSEL e.V., 04.05.2015