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EMA schränkt Daclizumab weiter ein

Ein Ausschuss der Europäischen Arzneimittelbehörde hat sich eingehend mit den Risiken durch das verlaufsmodifizierende Mittel auseinandergesetzt.

 

Eine tödlich verlaufende Schädigung der Leber nach der Anwendung von Daclizumab trotz regelmäßiger Blutuntersuchungen hatte die European Medicines Agency (kurz EMA) im Juli 2017 dazu veranlasst, die Verschreibung des Wirkstoffes interimsweise einzuschränken. Ein Ausschuss hat sich zwischenzeitlich ausführlich mit möglichen Nebenwirkungen von Daclizumab beschäftigt. Die EMA veröffentlichte daher nun endgültige Einschränkungen für den Wirkstoff.

Im Wesentlichen bleibt es bei den vorläufigen Einschränkungen und Voraussetzungen wie monatlichen Blutkontrollen zeitnah vor der nächsten Injektion. AMSEL.DE hatte darüber ausführlich berichtet.Ein Rote-Hand-Brief des Herstellers folgte.

Lediglich der Punkt zu den vorangegangenen Therapien wurde verdeutlicht. Hier heißt es nun, dass Ärzte Daclizumab (Handelsname Zinbryta) bei schubförmig verlaufender Multiple Sklerose nur noch verschreiben sollen, wenn mindestens zwei vorangegangene verlaufsmodifizierende Therapien fehlgeschlagen sind und ihr Patient mit keiner anderen Therapie behandelt werden kann.

Diese Anweisungen schränken die Anwendung von Daclizumab stark ein. Mittlerweile ist es jedoch so, dass für schubförmiger Multiple Sklerose rund ein Dutzend Verlaufs modifizierende Wirkstoffe zur Verfügung stehen. Dem einzelnen Patienten wird es kaum an Optionen mangeln. Aktuelle Informationen zu den Therapiemöglichkeiten bei Multipler Sklerose - neben verlaufsmodifizierenden auch symptomatische sowie komplementäre - bietet das AMSEL-Portal MS behandeln: www.amsel.de/multiple-sklerose/behandeln/

 

Quelle: Pressemitteilung der EMA zu Einschränkungen bei Daclizumab, 27.10.2017

 

Redaktion: AMSEL e.V., 06.11.2017