10 Fakten zu Sativex

Das Cannabinoid ist zwar zur Linderung der Spastik bei Multipler Sklerose zugelassen, doch nicht so einfach zu bekommen.

Seit Anfang Juli 2011 ist "Sativex", so der Markenname für das Fertigarzneimittel von Almirall, in Deutschland für Multiple-Sklerose-Patienten mit Spastik zugelassen. Doch fällt es nach wie vor unter das Betäubungsmittelgesetz. Das heißt, es ist nicht so einfach zu bekommen. Im Unterschied zu den meisten anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten braucht man für Cannabinoide ein spezielles BtM-Rezept, und das wiederum setzt voraus, dass Arzt wie Patient einige Bedingungen erfüllen - und etwas Geduld mitbringen.

 

Sativex – 10 Fakten

  1. Wirkstoff: Cannabinoide (wird aus der Cannabis-Pflanze gewonnen)
  2. Handelsname: Sativex
  3. Hersteller: Almirall
  4. Arzneiform: Mundspray
  5. Verschreibung: verschreibungspflichtig (wird von Krankenkasse erstattet)
  6. Wirkungsprofil:
    - Linderung von Schmerzen
    - Reduktion der Spastik
  7. Studienergebnis:
    - Verbesserung der Spastik
    - Wirkung nach wenigen Wochen
    - Nebenwirkungen: psychische Störwirkungen wie
    Benommenheit, Aufmerksamkeitsstörungen etc.
    - weniger Rauschwirkung als beim Cannabis-
    konsum, doch sind einige Auswirkungen
    in Studien beschrieben
    - die Fahrtüchtigkeit kann herabgesetzt sein,
    muss es aber nicht
  8. Besonderheit:
    - Sativex ist ein Betäubungsmittel
    - Herausgabe wird streng überwacht
    - kann nicht mit üblichem Rezept verordnet werden
    - sondern: es wird ein Betäubungsmittelrezept
    benötigt
    - Betäubungsmittelrezepte sind nur 8 Tage gültig
    - es dürfen höchstens Mengen für 30 Tage
    verschrieben werden
  9. Auslandsreise:
    - ärztliche Bescheinigung ist erforderlich
    - Beglaubigung der obersten Landesbehörde wird
    benötigt
    - Rechtslage sollte vor Einreise abgeklärt werden
  10. Tipp: Fragen Sie Ihren Arzt vorher, ob er berechtigt ist, Betäubungsmittelrezepte auszustellen.

Formulare und Wartezeit

Das Formular für die Erstanforderung von BtM-Rezepten kann auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte heruntergeladen oder telefonisch bestellt werden. Der Erstanforderungsantrag ist vollständig auszufüllen und mit einer amtlich beglaubigten Kopie der Approbationsurkunde oder der beglaubigten Kopie der Erlaubnis zur Berufsausübung an die Bundesopiumstelle zu schicken.

Nach Prüfung der Unterlagen teilt die Bundesopiumstelle dem Antragsteller eine BtM-Nummer zu, unter welcher der Antragsteller registriert ist. Danach werden dem Arzt die benötigten BtM-Rezepte zusammen mit einer Folge-Anforderungskarte für zukünftige Anforderungen zugeschickt. Ein Betäubungsmittelrezept besteht aus einem Deckblatt und zwei Durchschlägen. Ein Durchschlag und das Deckblatt werden in der Apotheke vorgelegt, wobei der Durchschlag drei Jahre lang vom Apothekenleiter aufbewahrt werden muss. Das Deckblatt dient zur Abrechnung mit der Kasse. Der zweite Durchschlag bleibt beim Arzt und muss ebenfalls drei Jahre lang ab Ausstellungsdatum aufbewahrt werden.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Tel.: 0228-2074321

Hotline für Ärzte bei BfArM:
0228 / 207 4321

www.bfarm.de

Redaktion: AMSEL e.V., 18.07.2011