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Wenn einer eine Reise tut...

02.06.04 - ...dann muss er sich bisweilen leider auch wehren können.

Davon freilich kann er nach dem Urlaub dann ein Lied singen: Doch kein Zimmer mit Balkon, dafür Aussicht auf die schöne (und laute) Hotelbaustelle nebenan? Das Tontaubenschießen ausgefallen, stattdessen Jagd auf ein Kakerlakenrudel machen müssen?

Was zählt eigentlich als "Reisemangel" und was nicht? Welche Umstände berechtigen zur Preisminderung und was muss man dulden? Und wie sichert man Beweise? Ganz klar: Besser man weiß vor dem Urlaub über seine Rechte Bescheid, als tagelang am fremden Ort gefrustet zu sein und hinterher erst leer auszugehen.

Und was, wenn man die Reise gar nicht erst antreten kann, weil die Mutter einen braucht oder ein Kollege in der Firma zu vertreten ist? Bis wie viele Tage vor dem Urlaub bekommt man Geld zurück, wenn man die Reise gar nicht erst antritt? Und welche rechtliche Stellung haben Reiseveranstalter beziehungsweise das Reisebüro bei einer Pauschalreise?

Antworten zu all diesen Fragen hat der ADAC auf seiner Homepage übersichtlich zusammengestellt.

Redaktion: AMSEL e.V., 17.04.2009